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Immer noch 40 Ungleichbehandlungen Ehe - EP & kein Standesamt

08.04.2015

Roundtable ÖVP LGBT RKLPfeil G4Ein Jahr nach Rundem Tisch

Vor genau einem Jahr, am 8. April haben Familienministerin Karmasin (ÖVP), Innenministerin Mikl-Leitner (ÖVP) und Justizminister Brandstetter (ÖVP) zu einem Runden Tisch mit LGBT-NGOs geladen. es war von einem Klimawandel im Verhältnis der ÖVP zu den gleichgeschlechtlich l(i)ebenden und transidenten BürgerInnen die Rede und es wurde die Durchforstung der 40 Ungleichbehandlungen von Ehe und EP zugesagt und, als Sofortmaßnahme, die Öffnung der Standesämter noch vor dem Sommmer 2014 versprochen.  

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JUS AMANDI Ausgabe 1/2015 erschienen

02.04.2015

 Jus Amandi 01/2015

ÖVP diskutiert das Ende des Eheverbots
ÖVP riskiert die Ehe light für Heterosexuelle

Justizminister sperrt sich gegen Amnestie
Verwirrung im Team Stronach

 

JUS AMANDI Ausgabe 1/2015 | JUS AMANDI Archiv

Mitterlehner zu Rehabilitierungsdiskussion: „Betroffene zu Beteiligten machen“

31.03.2015

mitterlehner

Pfeil G4Vizekanzler bedankt sich auch für Engagement in der Sache und Kampf gegen Diskriminierung

Fast 1 ½ Jahre sind seit dem Urteil des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs (E.B. ua v Austria 2013) vergangen und es ist immer noch nicht umgesetzt. Justizminister Brandstetter (ÖVP) will keine generelle Amnestie sondern die Streichung der Verurteilungen aus dem Strafregister nur auf Antrag, und lehnt ein Bedauern der Republik über die Verfolgung ebenso ab wie die Aufhebung der Unrechtsurteile und die Entschädigung der Opfer. Ein entsprechendes Schreiben des RKL vom November 2014 hat er bis heute unbeantwortet gelassen.

pdf Das Schreiben Mitterlehners im Wortlaut

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Heterosexuelle Paare von der EP ausgeschlossen: EGMR leitet Verfahren ein

27.03.2015

heterosexepPfeil G4Rechtskomitee LAMBDA: ÖVP riskiert mit Eheblockade die Ehe light für Heterosexuelle

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat eine Beschwerde gegen den Ausschluss heterosexueller Paare von der eingetragenen Partnerschaft (EP) aufgegriffen und das Verfahren eingeleitet (Ratzenböck & Seydl v Austria). Über 99% aller Beschwerden schaffen diese Hürde nicht. Österreich muss nun bis 25. Juni rechtfertigen, warum die EP nur homosexuellen Paaren offensteht. 2013 hat der EGMR den Ausschluss homosexueller Paare von der eingetragenen Partnerschaft in Griechenland als unzulässig erklärt (Vallianatos v Greece, Große Kammer). Das Rechtskomitee LAMBDA (RKL), Österreichs LGBT-Bürgerrechtsorganisation, erinnert die ÖVP daran, dass sie mit einer Blockade der Aufhebung des Eheverbots die Ehe light für Heterosexuelle riskiert.

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Verfassungsgerichtshof hebt Adoptionsverbot auf

15.01.2015

box vfgh4 Rechtskomitee LAMBDA (RKL): „Nun muss das Eheverbot fallen“
Im Zuge der aktuellen Klagsoffensive des Rechtskomitees LAMBDA (RKL), Österreichs LGBT-Bürgerrechtsorganisation, hat der Verfassungsgerichtshof das Adoptionsverbot für gleichgeschlechtliche Paare aufgehoben. Das RKL fordert die umgehende Aufhebung des Eheverbotes, das nun endgültig jede Grundlage verloren hat
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