IUS AMANDI 2/2020 erschienen
28.06.2020
Türkise lesbische und schwule Abgeordnete: Parteiinteressen wichtiger als Diskriminierungsschutz
Drittes Geschlecht: Strafanzeige gegen Innenminister Nehammer wegen Amtsmissbrauchs
"Homo-Heilungen": UNO verurteilt Konversionstherapien als Folter
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Türkis-Grüne lesbische und schwule Abgeordnete: Parteiinteressen wichtiger als Diskriminierungsschutz
23.06.2020
> Die offen lesbischen und schwulen Abgeordneten der beiden Regierungsparteien (ÖVP & Grüne) verweigern sich einer Initiative des Rechtskomitees LAMBDA (RKL) für ein überparteiliches Vorgehen zur Beseitigung der immer noch bestehenden Schutzlosigkeit von homo- und bisexuellen Menschen gegen Diskriminierung außerhalb des Arbeitsplatzes. Das RKL, Österreichs LGBTI-Bürgerrechtsorganisation, zeigt sich zutiefst enttäuscht, dass den türkis-grünen offen lesbischen und schwulen Abgeordneten Parteiinteressen wichtiger sind als Grund- und Menschenrechte. Präsident Graupner: "Nur offen homosexuell zu sein, ist noch kein Verdienst."
Drittes Geschlecht - Strafanzeige gegen Innenminister Nehammer wegen Amtsmissbrauchs
17.06.2020
>Innenminister Karl Nehammer, sein Vorgänger Herbert Kickl und der Bürgermeister von Steyr, Gerald Hackl, sehen sich mit einer Strafanzeige bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) wegen Amtsmissbrauchs konfrontiert, auf Grund ihrer Weigerung, rechtskräftigen Gerichtsentscheidungen zum Dritten Geschlecht nachzukommen. Das Rechtskomitee LAMBDA (RKL), Österreichs LGBTI-Bürgerrechtsorganisation, hofft, dass dem Rechtsstaat nach der bereits zwei Jahre dauernden offenen Rechtsverweigerung nun endlich zum Durchbruch verholfen wird.
Im Juni 2018 hat der Verfassungsgerichtshof auf Beschwerde von Alex Jürgen entschieden, dass intergeschlechtliche Personen ein Grundrecht darauf haben, dass ihr Geschlecht im Zentralen Personenstandsregister und in Urkunden nicht als männlich oder weiblich eingetragen wird und die Geschlechtsbezeichnung "inter" als ausdrücklich zulässig erklärt. Das oberösterreichische Landesverwaltungsgericht hat daraufhin am 3. Juli 2018 geurteilt, dass das Geschlecht von Alex Jürgen im Zentralen Personenstandsregister, wie beantragt, mit "inter" einzutragen ist.
IUS AMANDI 1/2020 erschienen
09.04.2020
Drittes Geschlecht: Gericht bestätigt: Kickl-Erlass gesetzwidrig
Diskriminierung bleibt legal: türkis-grünes Regierungsprogramm
Konversionstherapie: Regierung missachtet das Parlament
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Drittes Geschlecht - Gericht bestätigt: Kickl-Erlass gesetzwidrig
06.03.2020
>Nach dem bahnbrechenden Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs zum Dritten Geschlecht (2018) haben die Gerichte entschieden, dass der Geschlechtseintrag von Alex Jürgen in „inter“ zu ändern ist. Dennoch weigert sich das Standesamt, auf Grund eines Erlasses des vormaligen Innenministers Kickl (FPÖ), hartnäckig, den rechtskräftigen Gerichtsurteilen nachzukommen. Das Landesverwaltungsgericht OÖ hat jetzt bestätigt, dass der Kickl-Erlass gesetzwidrig ist, und eine Geburtsurkunde mit "inter" auszustellen ist.
"Die Ignorierung rechtskräftiger Höchstgerichtsurteile stellt einen nicht akzeptablen Angriff auf den Rechtsstaat dar", sagt Dr. Helmut Graupner, Rechtsanwalt von Alex Jürgen und Präsident des Rechtskomitees LAMBDA (RKL), "Wir fordern den Innenminister auf, den gesetzwidrigen Kickl-Erlass sofort zurückzunehmen".