IUS AMANDI 3/2018 erschienen
01.10.2018
Gegen den Verfassungsgerichtshof:
Führt die Regierung das Eheverbot wieder ein?
Drittes Geschlecht: Innenminister ruft den Verwaltungsgerichtshof an
IUS AMANDI 2/2018 erschienen
19.07.2018
Erstes Land Europas - Verfassungsgerichtshof: ab sofort drittes Geschlecht
EuGH 1: EU-Mitglieder müssen gleichgeschlechtliche Ehen anerkennen
EuGH 2: Scheidungszwang bei Pensionen unzulässig
Verfassungsgerichtshof: ab sofort drittes Geschlecht
29.06.2018
Auch Unzulässigkeit geschlechtszuordnender medizinischer Eingriffe bei Kindern klargestellt
Mit seinem heute zugestellten Erkenntnis vom 15. Juni 2018 hat der Verfassungsgerichtshof angeordnet, dass die Geschlechtseintragungen im Personenstandsregister ab sofort der selbstbestimmten Geschlechtsidentität zu entsprechen haben (G 77/2018). Eine intergeschlechtliche Person, die weder männlich noch weiblich ist, hatte am Standesamt Steyr beantragt, ihren Geschlechtseintrag im Geburtenregister auf "inter", "anders", "X" oder eine ähnliche Bezeichnung zu berichtigen. Nach Ablehnungen durch das Standesamt und das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich hat der Verfassungsgerichtshof der intergeschlechtlichen Person nun recht gegeben. Das Rechtskomitee LAMBDA (RKL), Österreichs Bürgerrechtsorganisation für homo- und bisexuelle sowie transidente und intergeschlechtliche Menschen, bezeichnet das Urteil als wegweisend für die Rechte intergeschlechtlicher Menschen in Österreich und weltweit, macht es doch Österreich zum ersten Land Europas und zum dritten weltweit, das ein drittes Geschlecht als Menschenrecht anerkennt.
IUS AMANDI 1/2018 erschienen
05.04.2018
Intergeschlechtlichkeit: Verfassungsgerichtshof ebnet Weg für drittes Geschlecht
Ehe Gleich! - Bürgerinitiative erfolgreich beendet
Verfassungsgerichtshof ebnet Weg für drittes Geschlecht
19.03.2018
Auch Unzulässigkeit geschlechtszuordnender medizinischer Eingriffe bei Kindern klargestellt
Mit seinem heute zugestellten Beschluss vom 14. März 2018 hat der Verfassungsgerichtshof das Verfahren zur Aufhebung der staatlichen Registrierung des Geschlechts eingeleitet (E 2918/2016). Eine intergeschlechtliche Person, die weder männlich noch weiblich ist, hatte am Standesamt Steyr beantragt, ihren Geschlechtseintrag im Geburtenregister auf "inter", "anders", "X" oder eine ähnliche Bezeichnung zu berichtigen. Nach Ablehnungen durch das Standesamt und das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich hat der Verfassungsgerichtshof der intergeschlechtlichen Person nun vorläufig recht gegeben. Das Rechtskomitee LAMBDA (RKL), Österreichs Bürgerrechtsorganisation für homo- und bisexuelle sowie transidente und intergeschlechtliche Menschen, bezeichnet den Fall als wegweisend für die Rechte intergeschlechtlicher Menschen.