Nur SPÖ, Neos und Grüne bekennen sich zu LBGTI-Rechten
04.06.2024
>Im Zuge einer Aktion von ILGA-Europe bekennen sich unionsweit über 1000 Kandidat:innen zum EU-Parlament dazu, sich im Fall ihrer Wahl, gegen die Diskriminierung und für die Menschenrechte von LGBTIQ-Personen einzusetzen. In Österreich haben das nur Kandidierende der SPÖ, der Neos und der Grünen getan, darunter alle drei Spitzenkandidat:innen.
Die Europäische Region der International Lesbian, Gay, Bisexual, Trans and Intersex Association (ILGA-Europe) (www.ilga-europe.org/) ist die Dachorganisation von über 700 LGBTI-Organisationen in 54 Ländern. Im Frühjahr dieses Jahres hat sie im Zuge der Aktion Come Out For Europe (www.comeout.eu) alle Kandidierenden zum EU-Parlament aufgerufen, ein Bekenntnis zu unterschreiben, mit dem sie zusichern, dass sie sich, wenn sie gewählt werden, gegen Diskriminierung und für die Wahrung der Rechte auf Grund sexueller Orientierung und Geschlechtsidentität einsetzen werden.
IUS AMANDI 1/2024 erschienen
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Ein Freudentag, wenn auch kein Jubeltag: Endlich Rehabilitierung der homosexuellen Opfer der 2. Republik
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> Spät aber doch hat die Bundesregierung ein Gesetz zur Rehablitierung und Entschädigung der homosexuellen Opfer der 2. Republik auf den Weg gebracht. Das Rechtskomitee LAMBDA (RKL), Österreichs LGBTIQ-Bürgerrechtsorganisation, freut sich, dankt den Grünen für die Durchsetzung der jahrzehntelangen Forderung, jubelt aber nicht über die "Entschädigung"beträge, die bloß eine symbolische Geste darstellen. "Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte erklärte das 83fache als angemessene Haftentschädigung", betont RKL-Präsident Graupner.
Erst 1971 (in Frankreich bereits 1789) wurde in Österreich das Totalverbot homosexueller Kontakte (zwischen Männern und zwischen Frauen) aufgehoben. Und Österreich wollte damals nicht, wie andere Länder Europas (Frankreich bereits 1789) fortan homo- und heterosexuelle Kontakte zumindest im Strafrecht gleichbehandeln sondern hat die eine Strafbestimmung „Widernatürliche Unzucht“ durch vier neue ersetzt. Es wurde eine Sonderaltersgrenze für schwule Beziehungen von 18 Jahren eingeführt (§ 209 Strafgesetzbuch) gegenüber 14 für Heterosexuelle und Lesben. Die schwule Prostitution wurde (anders als heterosexuelle und lesbische) unter Strafe gestellt (§ 210), ebenso wie das öffentliche Gutheißen von Homosexualität („Werbung für Unzucht mit Personen des gleichen Geschlechts“ (§ 220) und die Gründung bzw. die Mitgliedschaft in LGB-Vereinigungen („Vereinigungen zur Begünstigung gleichgeschlechtlicher Unzucht“ (§ 221).
IUS AMANDI 3/2023 erschienen
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Entschädigung für 25 Jahre: 2 Euro pro Tag Diskriminierung
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