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homo- und bisexuelle Männerdie Stiefkindadoption erkämpft habendie gemeinsame Adoption vondie künstliche Befruchtung fürdie Ehe für Alle erkämpft habenden Scheidungs- und Operationszwangdas „Dritte Geschlecht“ erkämpft haben
aus dem Kriminal geholt habenvon Kindern erkämpft habenfür lesbische Paare erkämpft haben für Transpersonen beseitigt haben
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Rechtsvergleich in Europa
Mindestaltergrenzen für homosexuelle Kontakte in Europa
Einheitliche Altersgrenze für hetero- und homosexuelle Kontakte
Unterschiedliche Altersgrenze für hetero- und homosexuelle Beziehung *
Unterschiedliche Altersgrenze für hetero- und homosexuelle Beziehung **
Totalverbot homosexueller Kontakte
* milde Form
** scharfe Form
Anmerkung: Mit Mindestaltersgrenzen sind Bestimmungen gemeint, die sexuelle Kontakte unterhalb eines bestimmten Alters generell unter Strafe stellen.
Stand: 06.01.2020
Schutz vor Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung in Europa
Schutz vor Diskriminierung aufgrund sexueller Orientierung in der Verfassung
Schutz vor Diskriminierung aufgrund sexueller Orientierung auch außerhalb des Arbeitsplatzes
Schutz vor Diskriminierung aufgrund sexueller Orientierung nur am Arbeitsplatzes
Kein ausdrücklicher Schutz gegen Diskriminierung aufgrund sexueller Orientierung
Stand: 17.03.2019
Rechtliche Anerkennung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften in Europa
Zivilehe
Eingetragene Partnerschaft (nahezu gleiche Rechte und Pflichten wie die Ehe)
Eingetragene Partnerschaft (geringe Rechte und Pflichten wie die Ehe)
Vollständige Gleichstellung mit verschiedengeschlechtlichen formlosen nichtehelichen Lebensgemeinschaften
Punktuelle Gleichstellung mit verschiedengeschlechtlichen formlosen nichtehelichen Lebensgemeinschaften
Keine rechtliche Anerkennung
Stand: 07.03.2024
Land | Mindestaltergrenzen für homosexuelle Kontakte in Europa | Antidiskriminierungsgesetze in Europa | Partnerschaftsgesetze in Europa |
---|---|---|---|
ALBANIEN | Einheitlich 14 Jahre für hetero- und homosexuelle Kontakte | Schutz vor Diskriminierung aufgrund sexueller Orientierung auch außerhalb des Arbeitsplatzes | Punktuelle Gleichstellung mit verschiedengeschlechtlichen formlosen nichtehelichen Lebensgemeinschaften |
ANDORRA | Einheitlich 14 Jahre für hetero- und homosexuelle Handlungen | Schutz vor Diskriminierung aufgrund sexueller Orientierung auch außerhalb des Arbeitsplatzes | Zivilehe |
ARMENIEN | Einheitlich 16 Jahre für hetero- und homosexuelle Kontakte | Kein ausdrücklicher Schutz gegen Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung | Keine rechtliche Anerkennung |
AZERBAIJAN | Einheitlich 16 Jahre für hetero- und homosexuelle Kontakte | Kein ausdrücklicher Schutz gegen Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung | Keine rechtliche Anerkennung |
BELGIEN | Einheitlich 16 Jahre für hetero- und homosexuelle Kontakte | Schutz vor Diskriminierung aufgrund sexueller Orientierung auch außerhalb des Arbeitsplatzes | Zivilehe |
BOSNIEN-HERZEGOVINA | Einheitlich 14 Jahre für hetero- und homosexuelle Kontakte | Schutz vor Diskriminierung aufgrund sexueller Orientierung auch außerhalb des Arbeitsplatzes | Punktuelle Gleichstellung mit verschiedengeschlechtlichen formlosen nichtehelichen Lebensgemeinschaften |
BULGARIEN | Einheitlich 14 Jahre für hetero- und homosexuelle Kontakte | Schutz vor Diskriminierung aufgrund sexueller Orientierung auch außerhalb des Arbeitsplatzes | Punktuelle Gleichstellung mit verschiedengeschlechtlichen formlosen nichtehelichen Lebensgemeinschaften |
DÄNEMARK | Einheitlich 15 Jahre für hetero- und homosexuelle Kontakte | Schutz vor Diskriminierung aufgrund sexueller Orientierung auch außerhalb des Arbeitsplatzes | Zivilehe |
DEUTSCHLAND | Einheitlich 14 Jahre für hetero- und homosexuelle Kontakte | Schutz vor Diskriminierung aufgrund sexueller Orientierung auch außerhalb des Arbeitsplatzes. Verfassungsgesetz in Berlin, Brandenburg, Bremen, Saarland und Thüringen. | Zivilehe |
ESTLAND | Einheitlich 14 Jahre für hetero- und homosexuelle Handlungen | Schutz vor Diskriminierung aufgrund sexueller Orientierung auch außerhalb des Arbeitsplatzes | Zivilehe |
FÄRÖER INSELN | Einheitlich 15 Jahre für hetero- und homosexuelle Kontakte | Kein ausdrücklicher Schutz gegen Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung | Zivilehe |
FINNLAND | Einheitlich 16 Jahre für penetrative Kontakte. Keine feste Altersgrenze für nicht-penetrative Kontakte | Schutz vor Diskriminierung aufgrund sexueller Orientierung auch außerhalb des Arbeitsplatzes | Zivilehe |
FRANKREICH | Einheitlich 15 Jahre für hetero- und homosexuelle Kontakte | Schutz vor Diskriminierung aufgrund sexueller Orientierung auch außerhalb des Arbeitsplatzes | Zivilehe |
GEORGIEN | Einheitlich 16 Jahre für hetero- und homosexuelle Kontakte | Schutz vor Diskriminierung aufgrund sexueller Orientierung auch außerhalb des Arbeitsplatzes | Keine rechtliche Anerkennung |
GIBRALTAR | Totalverbot für heterosexuellen Analverkehr; 18 Jahre für homosexuelle Kontakte (Männer); 16 Jahre für alle anderen (hetero- und homosexuellen) Kontakte | Kein ausdrücklicher Schutz gegen Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung | Keine rechtliche Anerkennung |
GRIECHENLAND | Einheitlich 15 Jahre für hetero- und homosexuelle Kontakte | Schutz vor Diskriminierung aufgrund sexueller Orientierung nur am Arbeitsplatz | Zivilehe |
GRÖNLAND | Einheitlich 15 Jahre für hetero- und homosexuelle Kontakte | Kein ausdrücklicher Schutz gegen Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung | Zivilehe |
GUERNSEY | Totalverbot für heterosexuellen Analverkehr; 18 Jahre für homosexuelle Beziehungen (Männer); 16 Jahre für Vaginalverkehr von Männern mit Mädchen; keine feste Altersgrenze für alle anderen (hetero- und homosexuellen) Kontakte | Kein ausdrücklicher Schutz gegen Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung | Zivilehe |
IRLAND | 17 Jahre für homo- und heterosexuellen Analverkehr, für heterosexuellen Vaginalverkehr, für vaginale Penetrationen mit Gegenständen sowie für Fellatio; 15 Jahre für alle anderen sexuellen Kontakte (zB Cunnilingus, anale Penetrationen mit Gegenständen, Handverkehr, Petting etc.). Bei heterosexuellem Vaginalverkehr zwischen unter 17 jährigen ist nur der Bursche strafbar, das Mädchen nicht. | Schutz vor Diskriminierung aufgrund sexueller Orientierung auch außerhalb des Arbeitsplatzes | Zivilehe |
ISLAND | Einheitlich 14 Jahre für hetero- und homosexuelle Kontakte | Schutz vor Diskriminierung aufgrund sexueller Orientierung auch außerhalb des Arbeitsplatzes | Zivilehe |
ISLAND | Einheitlich 14 Jahre für hetero- und homosexuelle Kontakte | Schutz vor Diskriminierung aufgrund sexueller Orientierung auch außerhalb des Arbeitsplatzes | Zivilehe |
ITALIEN | Einheitlich 14 Jahre für hetero- und homosexuelle Kontakte | Schutz vor Diskriminierung aufgrund sexueller Orientierung nur am Arbeitsplatz | Eingetragene Partnerschaften ((nahezu) gleiche Rechte und Pflichten wie die Ehe) |
JERSEY | Totalverbot für heterosexuellen Analverkehr; 21 Jahre für homosexuellen Analverkehr; 16 Jahre für Vaginalverkehr von Männern mit Mädchen; keine feste Altersgrenze für alle anderen (hetero- und homosexuellen) Kontakte | Kein ausdrücklicher Schutz gegen Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung | Eingetragene Partnerschaften ((nahezu) gleiche Rechte und Pflichten wie die Ehe) |
KOSOVO | Einheitlich 14 Jahre für hetero- und homosexuelle Kontakte | Schutz vor Diskriminierung aufgrund sexueller Orientierung in der Verfassung | Punktuelle Gleichstellung mit verschiedengeschlechtlichen formlosen nichtehelichen Lebensgemeinschaften |
KROATIEN | Einheitlich 14 Jahre für hetero- und homosexuelle Kontakte | Schutz vor Diskriminierung aufgrund sexueller Orientierung auch außerhalb des Arbeitsplatzes | Eingetragene Partnerschaft (nahezu) gleiche Rechte & Pflichten wie die Ehe |
LETTLAND | 14, wenn der/die PartnerIn unter 18 Jahre alt ist; 16, wenn der/die PartnerIn 18 oder älter ist. Keine feste Altersgrenze für sexuelle Kontakte, die nicht „natürlichen“ Verkehr imitieren (wie gegenseitige Mastubation, Betastungen etc.) | Schutz vor Diskriminierung aufgrund sexueller Orientierung nur am Arbeitsplatz | Punktuelle Gleichstellung mit verschiedengeschlechtlichen formlosen nichtehelichen Lebensgemeinschaften |
LIECHTENSTEIN | Einheitlich 14 Jahre für hetero- und homosexuelle Kontakte | Kein ausdrücklicher Schutz gegen Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung | Eingetragene Partnerschaft (nahezu) gleiche Rechte & Pflichten wie die Ehe |
LITAUEN | Einheitlich 14 Jahre für hetero- und homosexuelle Kontakte | Schutz vor Diskriminierung aufgrund sexueller Orientierung auch außerhalb des Arbeitsplatzes | Punktuelle Gleichstellung mit verschiedengeschlechtlichen formlosen nichtehelichen Lebensgemeinschaften |
LUXEMBURG | Einheitlich 16 Jahre für hetero- und homosexuelle Kontakte | Schutz vor Diskriminierung aufgrund sexueller Orientierung auch außerhalb des Arbeitsplatzes | Zivilehe |
MALTA | Einheitlich 12 Jahre für hetero- und homosexuelle Kontakte | Schutz vor Diskriminierung aufgrund sexueller Orientierung auch außerhalb des Arbeitsplatzes | Zivilehe |
ISLE OF MAN | Einheitlich 16 Jahre für hetero- und homosexuelle Kontakte | Kein ausdrücklicher Schutz gegen Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung | Zivilehe |
MAZEDONIEN | Einheitlich 14 Jahre für hetero- und homosexuelle Kontakte | Schutz vor Diskriminierung aufgrund sexueller Orientierung auch außerhalb des Arbeitsplatzes | Punktuelle Gleichstellung mit verschiedengeschlechtlichen formlosen nichtehelichen Lebensgemeinschaften |
MOLDAVIEN | Einheitlich 16 Jahre für hetero- und homosexuelle Kontakte | Kein ausdrücklicher Schutz gegen Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung | Keine rechtliche Anerkennung |
MONACO | Einheitlich 15 Jahre für hetero- und homosexuelle Kontakte | Kein ausdrücklicher Schutz gegen Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung | Eingetragene Partnerschaft (nahezu) gleiche Rechte & Pflichten wie die Ehe |
MONTENEGRO | Einheitlich 14 Jahre für hetero- und homosexuelle Kontakte | Schutz vor Diskriminierung aufgrund sexueller Orientierung auch außerhalb des Arbeitsplatzes | Eingetragene Partnerschaft (nahezu) gleiche Rechte & Pflichten wie die Ehe |
NIEDERLANDE | Einheitlich 16 Jahre für hetero- und homosexuelle Kontakte | Schutz vor Diskriminierung aufgrund sexueller Orientierung auch außerhalb des Arbeitsplatzes | Zivilehe |
NORD IRLAND | Totalverbot von heterosexuellem Analverkehr; einheitlich 17 Jahre für alle anderen (hetero- und homosexuellen) Kontakte | Schutz vor Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung in einfachen Gesetzen | Zivilehe |
NORWEGEN | Einheitlich 16 Jahre für hetero- und homosexuelle Kontakte | Schutz vor Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung in einfachen Gesetzen | Zivilehe |
ÖSTERREICH | Einheitlich 14 Jahre für hetero- und homosexuelle Kontakte. 12 Jahre gilt für nicht-penetrierende Kontakte, soferne der Altersunterschied nicht grösser als 4 Jahre ist; 13 für penetrative Kontakte (mit Körperteilen) soferne der Altersunterschied nicht grösser als drei Jahre ist. 14 Jahre gilt für nicht-penetrative Kontakte, wenn der Altersunterschied grösser als 4 Jahre ist, für Penetration mit Körperteilen, wenn der Altersunterschied grösser als 3 Jahre ist sowie für alle Penetrationen mit Gegenständen | Schutz vor Diskriminierung aufgrund sexueller Orientierung nur am Arbeitsplatz | Zivilehe |
POLEN | Einheitlich 15 Jahre für hetero- und homosexuelle Kontakte | Schutz vor Diskriminierung aufgrund sexueller Orientierung auch außerhalb des Arbeitsplatzes | Punktuelle Gleichstellung mit verschiedengeschlechtlichen formlosen nichtehelichen Lebensgemeinschaften |
PORTUGAL | Einheitlich 14 Jahre für hetero- und homosexuelle Kontakte | Schutz vor Diskriminierung aufgrund sexueller Orientierung in der Verfassung | Zivilehe |
RUMÄNIEN | Einheitlich 15 Jahre für hetero- und homosexuelle Kontakte | Schutz vor Diskriminierung aufgrund sexueller Orientierung auch außerhalb des Arbeitsplatzes | Punktuelle Gleichstellung mit verschiedengeschlechtlichen formlosen nichtehelichen Lebensgemeinschaften |
RUSSISCHE FÖDERATION | Einheitlich 16 Jahre für hetero- und homosexuelle Kontakte | Kein ausdrücklicher Schutz gegen Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung | Keine rechtliche Anerkennung |
SAN MARINO | Einheitlich 14 Jahre für hetero- und homosexuelle Kontakte | Schutz vor Diskriminierung aufgrund sexueller Orientierung in der Verfassung | Eingetragene Partnerschaften ((nahezu) gleiche Rechte und Pflichten wie die Ehe) |
SCHWEDEN | Einheitlich 15 Jahre für hetero- und homosexuelle Kontakte | Schutz vor Diskriminierung aufgrund sexueller Orientierung in der Verfassung | Zivilehe |
SCHWEIZ | Einheitlich 16 Jahre für hetero- und homosexuelle Kontakte | Schutz vor Diskriminierung aufgrund sexueller Orientierung in der Verfassung | Zivilehe |
SERBIEN | Einheitlich 14 Jahre für hetero- und homosexuelle Kontakte | Schutz vor Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung in einfachen Gesetzen | Punktuelle Gleichstellung mit verschiedengeschlechtlichen formlosen nichtehelichen Lebensgemeinschaften |
SLOWAKEI | Einheitlich 15 Jahre für hetero- und homosexuelle Kontakte | Schutz vor Diskriminierung aufgrund sexueller Orientierung nur am Arbeitsplatz | Punktuelle Gleichstellung mit verschiedengeschlechtlichen formlosen nichtehelichen Lebensgemeinschaften |
SLOWENIEN | Einheitlich 14 Jahre für hetero- und homosexuelle Kontakte | Schutz vor Diskriminierung aufgrund sexueller Orientierung nur am Arbeitsplatz | Zivilehe |
SPANIEN | Einheitlich 13 Jahre für hetero- und homosexuelle Kontakte | Schutz vor Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung in einfachen Gesetzen | Zivilehe |
TSCHECHISCHE REPUBLIK | Einheitlich 15 Jahre für hetero- und homosexuelle Kontakte | Schutz vor Diskriminierung aufgrund sexueller Orientierung auch außerhalb des Arbeitsplatzes | Eingetragene Partnerschaften ((nahezu) gleiche Rechte und Pflichten wie die Ehe) |
TÜRKEI | 18 Jahre für Vaginalverkehr sowie (hetero- und homosexuellem) Oral- und Analverkehr; 15 Jahre für alle anderen Kontakte. Verkehr mit 15bis unter 18jährigen wird nur auf Antrag verfolgt, wenn das Paar heiraten könnte. Homosexueller Verkehr mit 15 bis unter 18jährigen wird daher stets von Amts wegen verfolgt und unterliegt auch einer höheren Strafdrohung. | Kein ausdrücklicher Schutz gegen Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung | Keine rechtliche Anerkennung |
UKRAINE | Individuelle biologische Geschlechtsreife für alle sexuellen Kontakte | Kein ausdrücklicher Schutz gegen Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung | Keine rechtliche Anerkennung |
UNGARN | Einheitlich 14 Jahre für hetero- und homosexuelle Kontakte | Schutz vor Diskriminierung aufgrund sexueller Orientierung auch außerhalb des Arbeitsplatzes | Eingetragene Partnerschaften ((nahezu) gleiche Rechte und Pflichten wie die Ehe) |
VATIKAN | 14 Jahre für eheliche und 18 Jahre für außereheliche sexuelle Kontakte (einheitlich für hetero- und homosexuelle Kontakte) (bis 31.08.2013: Einheitlich 12 Jahre für alle ehelichen und außerehelichen hetero- und homosexuellen Kontakte) | Kein ausdrücklicher Schutz gegen Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung | Keine rechtliche Anerkennung |
VEREINIGTES KÖNIGREICH | England & Wales: einheitlich 16 Jahre für hetero- und homosexuelle Kontakte Schottland: Einheitlich 16 Jahre für hetero- und homosexuelle Kontakte | Schutz vor Diskriminierung aufgrund sexueller Orientierung auch außerhalb des Arbeitsplatzes | Zivilehe (England & Wales, Schottland), Eingetragene Partnerschaften ((nahezu) gleiche Rechte und Pflichten wie die Ehe) (Nordirland) |
WEISSRUSSLAND | Einheitlich 16 Jahre für hetero- und homosexuelle Kontakte | Kein ausdrücklicher Schutz gegen Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung | Keine rechtliche Anerkennung |
ZYPERN | 17 Jahre für heterosexuellen Vaginal- und Analverkehr mit Mädchen sowie für homosexuellen Analverkehr ; keine feste Altersgrenze für alle anderen sexuellen Handlungen. | Schutz vor Diskriminierung aufgrund sexueller Orientierung nur am Arbeitsplatz | Eingetragene Partnerschaften (nahezu) gleiche Rechte und Pflichten wie die Ehe) |