Wir sind diejenigen, die
homo- und bisexuelle Männerdie Stiefkindadoption erkämpft habendie gemeinsame Adoption vondie künstliche Befruchtung fürdie Ehe für Alle erkämpft habenden Scheidungs- und Operationszwangdas „Dritte Geschlecht“ erkämpft haben
aus dem Kriminal geholt habenvon Kindern erkämpft habenfür lesbische Paare erkämpft haben für Transpersonen beseitigt haben
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Das Rechtskomitee LAMBDA arbeitet seit 1991 für die Menschenrechte und Grundfreiheiten von gleichgeschlechtlich l(i)ebenden, transidenten und intergeschlechtlichen Personen. Trotz der erzielten Erfolge (Unsere grössten Erfolge) werden homo- und bisexuelle sowie transidente und intergeschlechtliche Menschen in der österreichischen Rechtsordnung immer noch massiv benachteiligt (siehe Die Situation).
Durch eine Mitgliedschaft werden Sie laufend über aktuelle rechtliche Fragen, Angelegenheiten und Entwicklungen informiert. Sie erhalten unsere Zeitschrift Ius Amandi kostenlos frei Haus und können an der RKL-E-Mail-Liste teilnehmen. Darüberhinaus unterstützen Sie durch Ihren Mitgliedsbeitrag unsere wichtige Arbeit für unsere Rechte.
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Statuten separat zum Download (Fassung 2023)
Ganz besonders freuen würden wir uns, wenn Sie bei uns auch mitarbeiten wollen. Rufen Sie uns diesfalls an (Tel. 01/876 30 61) oder senden Sie uns eine E-Mail.
Mitgliedschaften
- Stammmitglieder: können physische Personen werden, die sich zu den Vereinszielen bekennen und sich zumindest bereits sechs Monate als ordentliches Mitglied kontinuierlich an der Vereinsarbeit beteiligt haben. Sie werden vom Vorstand auf Antrag und durch Beschluss ohne Gegenstimme aufgenommen.
- Ordentliche Mitglieder: können physische Personen werden, die sich zu den Zielen des Vereins bekennen und an deren Verwirklichung mitarbeiten wollen. Sie werden auf Vorschlag von zwei ordentlichen und/oder Stammitgliedern durch Vorstandsbeschluss aufgenommen.
- Außerordentliche Mitglieder: können physische Personen sein, die sich zu den Vereinszielen bekennen und den Verein durch gelegentliche Mitarbeit unterstützen wollen. Sie können von jedem ordentlichen oder Stammitglied aufgenommen, wozu die Zustimmung von zwei weiteren ordentlichen und/oder Stammitgliedern erforderlich ist. Die Aufnahme außerordentlicher Mitglieder ist dem Vorstand anzuzeigen und wird mit dieser Anzeige wirksam.
- Fördernde Mitglieder: können physische und juristische Personen werden, die die Vereinstätigkeit durch einen erhöhten Mitgliedsbeitrag zu fördern wünschen. Ihre Aufnahme erfolgt durch den Vorstand.
- Ehrenmitglied: Die Ernennung zum erfolgt durch die Hauptversammlung mit 4/5 Mehrheit.