21. März: Landesverwaltungsgericht Oberösterreich entscheidet über das Eheverbot
Kind klagt gegen das Eheverbot seiner Eltern
Kinder mit zwei Müttern oder zwei Vätern müssen in Österreich zwangsweise unehelich sein, weil Ihre Eltern nicht heiraten dürfen. Eine Familie aus dem Innviertel (ein Mädchen gemeinsam mit ihren beiden Müttern) klagt nun gegen das Eheverbot. Damit die beiden Mütter heiraten dürfen. Und das Mädchen auch ein eheliches Kind sein darf, so wie ihre Altersgenossen mit einem Vater und einer Mutter. Am Montag, 21. März 2016 (08:00) verhandelt das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich, ob das Eheverbot aufrecht bleibt oder nicht (Volksgartenstrasse 14, 4021 Linz; Verhandlungssaal 1). Die Verhandlung ist öffentlich.
Österreich gewährt gleichgeschlechtlichen Paaren genau die gleichen Familiengründungsrechte wie verschiedengeschlechtlichen Paaren auch (Stiefkindadoption, Fremdkindadoption, medizinisch unterstützte Fortpflanzung, automatische Elternschaft automatische gemeinsame Elternschaft bei eingetragenen lesbischen Paaren, Mutterschaftsanerkennung bei nicht eingetragenen lesbischen Paaren analog der Vaterschaftsanerkennung bei unehelichen Kindern).
Dennoch müssen ihre Kinder zwangsweise unehelich sein. Ihre Eltern dürfen, anders als die Eltern ihrer AltersgenossInnen, nicht heiraten, bloß weil sie zwei Väter oder zwei Mütter sind, anstatt eine Mutter und ein Vater.
Einziger Staat der Welt
Österreich ist der einzige Staat der Welt (!) mit solch einer Rechtslage. Alle anderen Länder der Welt, die homosexuellen Paaren volle Adoptionsrechte gewähren, lassen die Eltern dieser Kinder (selbstverständlich) auch heiraten.
Zuletzt hat der Verfassungsgerichtshof 2012 das Eheverbot als grundrechtskonform beurteilt, weil die Zivilehe „auf die grundsätzliche Möglichkeit der Elternschaft" ausgerichtet sei, was sie von „Beziehungen anderer Art" unterscheide (VfGH 09.10.2012, B 121/11, B 137/11 Rz 32). Dieses Argument ist heute weggefallen. 2012 gab es noch gar keine (!) Familiengründungsrechte für gleichgeschlechtliche Paare; heute sind es absolut idente. Homosexuelle Partnerschaften sind daher in der österreichischen Rechtsordnung heute genauso auf die Möglichkeit der Elternschaft ausgerichtet wie heterosexuelle. In der klagenden Familie aus dem Innviertel hat die Tochter ebenso zwei rechtlich vollwertige und gleichberechtigte Eltern wie die Kinder mit einem Vater und einer Mutter.
Das Landesverwaltungsgericht kann das Gesetz verfassungs- und grundrechtskonform interpretieren und das Standesamt anweisen, die beiden Frauen zu verheiraten, oder beim Verfassungsgerichtshof den Antrag stellen, das Eheverbot aufzuheben.
"Österreich hat den 2., 3., 4., 5. Schritt vor dem ersten gemacht", sagt Dr. Helmut Graupner, Erstunterzeichner der Bürgerinitiative Ehe Gleich! und Rechtsanwalt der Familie, "Für das Wohl der Kinder muss das Eheverbot fallen".