Absurditäten statt Hilfe
Heute wird im Justizausschuß des Nationalrats das 2. Gewaltschutzgesetz behandelt. Nach einem den Abgeordneten von Justizministerin Bandion-Ortner vorgeschriebenen Abänderungsantrag soll die Kinderpornografiebestimmung des Strafgesetzbuches (§ 207a StGB) so abgeändert werden, dass das bloße Betrachten von Bildern unterschiedslos bis zum 18. Lebensjahr kriminalisiert werden soll, also genauso auch bei Jugendlichen (14-18jährigen = mündigen Minderjährigen).