Berufungsgericht bestätigt: Pensionskasse muss Witwerpension für homosexuelle Paare zahlen
Rechtskomitee LAMBDA (RKL) freut sich über den weiteren Erfolg seiner Klagsoffensive
Der Gerichtshof der Europäischen Union hat bereits zweimal ausgesprochen, dass überlebende eingetragene Paare ebensolche Pensionsansprüche haben wie Ehepaare. Österreichische Pensionskassen verweigern sie ihnen trotzdem. Das Arbeits- und Sozialgericht Wien hat das wiederholt als diskriminierend festgestellt und die Valida Pension AG und die VBV Pensionskassen AG dazu verurteilt, die Hinterbliebenenpensionen auch an eingetragene Paare zahlen. Das Oberlandesgericht Wien hat die ASG Wien nun bestätigt. Das Rechtskomitee LAMBDA (RKL), Österreichs Bürgerrechtsorganisation für homo- und bisexuelle sowie transidente Frauen und Männer, das die Klage unterstützt hat, zeigt sich hocherfreut über das Urteil, bedauert jedoch gleichzeitig, dass homosexuelle Paare ihre Rechte ständig einklagen müssen.
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