Böhmdorfer erniedrigt ai-Gewissensgefangenen
In Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage der grünen Justizsprecherin Mag. Terezija Stoisits rechtfertigt Justizminister Dr. Dieter Böhmdorfer seine Weigerung, Opfer des anti-homosexuellen Sonderstrafgesetzes § 209 dem Bundespräsidenten zur Begnadigung vorzuschlagen. Der Minister bestätigt in der Anfrage, dass er keinem einzigem Opfer des § 209 die vollständige Begnadigung ermöglicht hat. Lediglich ein einziges Opfer, den Verurteilten im berüchtigten Liebesbrief-Fall, hat er dem Bundespräsidenten zur teilweisen Begnadigung vorgeschlagen, sodaß er nicht ins Gefängnis musste. Die Vorstrafe wurde aber nicht getilgt und bleibt bis zum Jahre 2013 im Strafregister vorgemerkt.
Bild: Justizminister Dr. Dieter Böhmdorfer