Bravo: Justizminister setzt RKL-Forderung um
Justizminister Dr. Wolfgang Brandstetter hat heute seinen Entwurf für ein Fortpflanzungsmedizinrechtsänderungsgesetz vorgestellt, das auch die automatische Elternschaft bei lesbischen Paaren beinhaltet.
Die medizinisch unterstützte Fortpflanzung mittels Samenspende wird lesbischen Paaren auf Grund des von RKL-Präsident Graupner erkämpften Urteils des Verfassungsgerichtshofs vom 10.12.2013 (G 16/2013, G 44/2013) jedenfalls ab 01.01.2015 offenstehen. Dafür bedarf es keiner Gesetzesänderung. Das Verbot hat bereits der VfGH aufgehoben.
Neu ist aber die gemeinsame Elternschaft der leiblichen Mutter und der Co-Mutter bei medizinisch unterstützt gezeugten Kindern. Das RKL hat das bereits im Frühjahr gefordert, um eine neuerliche Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Paare zu vermeiden. Anders als verschiedengeschlechtliche Paare müssten sie ohne eine solche Bestimmung eine Stiefkindadoption vornehmen, was nicht nur unnötig mit Zeit, Mühe und Kosten verbunden ist, sondern auch das Kind Erbrechtsansprüche berauben kann (wenn die Co-Mutter während der Schwangerschaft verstirbt).
"Justizminister Brandstetter hat dem RKL im Frühjahr die automatische gemeinsame Elternschaft zugesagt und dies nun mit seinem Entwurf umgesetzt, der lesbische Paare diesbezüglich völlig gleich behandelt wie verschiedengeschlechtliche Paare", sagt der Präsident des Rechtskomitees LAMBDA (RKL) Dr. Helmut Graupner, "Dafür gebührt ihm unser Dank und unsere Anerkennung.
http://www.justiz.gv.at/web2013/html/default/2c94848b48ac03fd0149a8a7389856c1.de.html