Bundespräsident mahnt Begnadigung von Homosexuellen ein
Plattform gegen § 209: „Die Stigmatisierung muss ein Ende haben“. Bundespräsident Dr. Heinz Fischer hat Justizministerin Mag. Karin Gastinger ersucht, das Gnadenrecht bei Verurteilten nach den anti-homosexuellen Sonderstrafgesetzen grosszügiger zu handhaben. Dies teilte der Bundespräsident der Plattform gegen § 209 in einem Schreiben mit. Wie im Sommer bekannt wurde sind im österreichweiten (Vor)Straf(en)register immer noch 1.434 (!) Männer und Frauen vorgemerkt, die nach den anti-homosexuellen Sonderstrafgesetzen verurteilt worden sind. Während nach dem erst jüngst (2002) aufgehobenen § 209 Strafgesetzbuch 476 Verurteilte als vorbestraft registriert sind, werden nach dem bereits 1971 (!) beseitigten Totalverbot homosexueller Kontakte (§ 129 I b Strafgesetz 1852) gar immer noch 558 Männer und Frauen vorgemerkt.