Bundesverfassungsgericht eröffnet Paaradoption für gleichgeschlechtliche Paare
Das deutsche Bundesverfassungsgericht hat heute geurteilt, dass das Verbot der Sukzessivadoption bei gleichgeschlechtlichen Paaren grundrechtswidrig ist. Eingetragene Lebenspartner/innen dürfen damit künftig auch Kinder adoptieren, die ihr/e gleichgeschlechtliche/r Partner/in zuvor adoptiert hatte, sodass beide gemeinsam Adoptiveltern sind, wie das bisher Ehepaaren vorbehalten war. Weitere Informationen und das Urteil im Wortlaut finden sich hier: www.bundesverfassungsgericht.de