Das Regierungsprogramm
Justiz:
„Der Bereich des Familienrechts soll hinsichtlich der gesellschaftlichen Veränderungen und ihrer Form des familiären und partnerschaftlichen Zusammenlebens eingehend evaluiert und auf der Basis der Ergebnisse im Kontext mit dem Sozialrecht weiter entwickelt werden, wobei als Ziele insbesondere die Förderung der familiären Solidarität (Ehe, Lebensgemeinschaften und Patchwork-Beziehungen), eine Hebung der Erwerbsquote, Armutsbekämpfung, Beseitigung von Diskriminierungen und Altersabsicherung erreicht werden sollen. In diesem Sinn wird auch eine Weiterentwicklung des Unterhaltsrechts angestrebt. Der Kindesunterhalt soll unter Evaluierung des Unterhaltsvorschussrechts durch ein modifiziertes Modell(weg vom Gericht hin zur Verwaltungsbehörde) unter Verwendung der behördlicherseits verfügbaren Leistungsdaten effizienter und rascher durchsetzbar werden. Für Transgender-Personen sollen rechtliche Verbesserungen herbeigeführt werden." (S. 147)
Verfassungsrecht:
"Ferner sollen insbesondere Garantien gegen die Diskriminierung aus Gründen des Geschlechts, der Rasse, der sozialen oder ethnischen Herkunft, von Behinderungen oder aus anderen Gründen (z.B. Alter, sexuelle Orientierung) ausgebaut sowie Kinderrechte zur Umsetzung der Kinderrechtskonvention verankert werden." (S. 23)
Gleichbehandlung (Diskriminierungsschutz, siehe zur Problematik ):
Dieser Bereich wird ausschliesslich unter dem Aspekt Frauenrechte behandelt. Andere diskriminierte Gruppen kommen (mit Ausnahme der Behinderten) nicht einmal vor (S. 126ff).
Die Geschäftsführung der Gleichbehandlungsbeauftragten soll künftig bei der Volksanwaltschaft eingerichtet werden
Fremdenrecht (Binationale Paare, siehe zur Problematik ):
"Zuwanderung ist eine globale Herausforderung. Österreich hat mit dem Fremdenrechtspaket 2005 rechtzeitig darauf reagiert ... Die so geschaffenen, abgestimmten Regelungen des Fremdenrechtspaketes sind beizubehalten" (S. 138)
Innere Sicherheit:
"Zum Schutz von Kindern und Jugendlichen wird eine Sexualstraftäterdatei eingeführt.“ (S. 137) Anmerkung: Eine (Sexual)Straftäterdatei besteht bereits, nämlich das bundesweite Strafregister, in dem alle Verurteilungen gespeichert werden. Dazu gibt es noch das EKIS (Elektronisches Kriminalpolizeiliches Informationssystem), in dem alle polizeilichen Anzeigen an die Staatsaanwaltschaft gespeichert werden. Eine zusätzliche Sexualstraftäterdatei macht nur Sinn, wenn man 1. die Zugriffsbeschränkungen (Strafregister: alle Behörden; EKIS: Polizei, Staatsanwaltschaften, Gerichte) umgehen will, 2. die (langjährigen) gesetzlichen Tilgungs- und Löschungsfristen umgehen und lebenslang speichern will. Ein erster Schritt zu einem öffentlichen (Internet)Register wie es die USA vorexerziert (und über die Jahre hinweg auch nur in Stufen nach und nach eingeführt) haben (siehe bspw. www.familywatchdog.us, www.meganslaw.ca.gov (auf "continue" klicken), www.chicagopolice.org, www.fbi.gov) und das BZÖ im letzten Wahlkampf vehement gefordert hat. All das auch für die § 209-Ersatzbestimmung, § 207b StGB!