Datenschutzkommission ordnet Löschung an
Plattform gegen § 209: Ein sehr erfreulicher Schritt, dem weitere folgen müssen. Die Bezirkshauptmannschaft Kufstein hatte sich einer Weisung des Innenministers widersetzt und sich geweigert, Vormerkungen nach § 209 StGB in den Polizeicomputern zu löschen. Die Datenschutzkommission hat nun die Löschung der Daten angeordnet. Nachdem das anti-homosexuelle Sonderstrafgesetz im August 2002 aufgehoben worden war, hatten sich die Sicherheitsbehörden anfangs generell geweigert, die Vormerkungen der § 209-Opfer in den polizeilichen Datenbanken löschen zu lassen. Sie bestanden darauf, diese Daten zur Vollziehung der § 209-Ersatzbestimmung, § 207b StGB, zu benötigen.