Diskriminierung Homosexueller bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer bleibt
Rechtskomitee LAMBDA: „Ball liegt nun beim Verfassungsgerichtshof“
Das Rechtskomitee LAMBDA (RKL) zeigt sich enttäuscht über das kürzlich zugestellte Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofs (18.12.2006, 2006/16/0124), mit dem dieser die Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Paare bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer bestätigt. Der Fall liegt nun beim Verfassungsgerichtshof.