Diskriminierungen der EP halbiert
Rechtskomitee LAMBDA (RKL): Klagen bei Verfassungsgerichtshof und Menschenrechtsgerichtshof wirken
Die neueste Liste der Ungleichbehandlungen zwischen Ehe und Eingetragener Partnerschaft (EP) fällt äußerst erfreulich aus. Die Zahl der Diskriminierungen der Eingetragenen Partnerschaft konnte seit deren Einführung 2009 halbiert werden. In der Regierungsvorlage vom November 2009 fanden sich noch knapp 80 Ungleichbehandlungen. „In der nun vorliegenden brandneuen siebenten Version der Liste vom August 2013 sind es nur mehr 40 Unterschiede" freut sich Rechtsanwalt Dr. Helmut Graupner, Präsident des Rechtskomitees Lambda (RKL), Österreichs Bürgerrechtsorganisation für homo- und bisexuelle sowie transidente Frauen und Männer.
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