Diskriminierungsschutz auf Bundesebene
Österreich hat seine erste gesetzliche Antidiskriminierungsbestimmung für sexuelle Orientierung auf Bundesebene. Das EU-Justizzusammenarbeitsgesetz vom 30.04.2004 (BGBl I 36/2004, http://www.ris.bka.gv.at/auswahl/), mit dem der Europäische Haftbefehl umgesetzt wird, verpflichtet zur Ablehnung der Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls, wenn "objektive Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Haftbefehl zum Zweck der Verfolgung oder Bestrafung der betroffenen Person aus Gründen ihres Geschlechts, ihrer Rasse, Religion, ethnischen Herkunft, Staatsangehörigkeit, Sprache oder politischen Überzeugung oder sexuellen Ausrichtung erlassen worden ist" (§ 19).
Bisher waren Antidiskriminierungsbestimmungen lediglich auf Verordnungsebene (RichtlinienVO zum Sicherheitspolizeigesetz), in Erläuternden Bemerkungen (AsylG) oder auf Landesebene (Wiener JugendschutzG 2002) zu finden.