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Ehe: Kinder- und Jugendanwaltschaft Wien fordert Gleichbehandlung aller Familien

Ehe: Kinder- und Jugendanwaltschaft Wien fordert Gleichbehandlung aller Familien

Gleichstellung stärkt das Selbstbewusstsein der Kinder, baut Diskriminierung ab und fördert damit das Kindeswohl

Heute findet im Verwaltungsgericht Wien die erste Verhandlung in den Verfahren statt, die fünf Familien gegen das Eheverbot für gleichgeschlechtliche Paare in Österreich eingeleitet haben.

Dieser Schritt ist ein wichtiger Schritt für Eltern aber auch für Kinder, da eine Gleichstellung ein wesentlicher Beitrag zum Abbau der Diskriminierung von Regenbogenfamilien darstellt.

Die rechtliche Situation in Österreich benachteiligt nicht nur die Rechte der Eltern, sondern wirkt sich auch auf die Situation der Kinder aus. Das Gesetz bringt sie gegenüber anderen Kindern in eine unterschiedliche Situation. Das Eheverbot für ihre Eltern vermittelt ihnen, dass ihre Familien nicht vollständig gleichwertig gegenüber den Familien anderer Kinder seien.

Auch UNICEF und beispielsweise auch die Vereinigung der amerikanischen Kinderärzte treten daher für die vollständige rechtliche Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften und Familien ein. Denn diese Gleichstellung stärkt das Selbstbewusstsein der Kinder, baut Diskriminierung ab und fördert damit das Kindeswohl.

Gleichgeschlechtliche Paare sind in Österreich ab dem nächsten Jahr bei ihrer Familiengründung den heterosexuellen Paaren komplett gleichgestellt. Eine Gleichstellung besteht bereits jetzt bei der Stiefkindadoption, im Bereich der medizinisch unterstützten Fortpflanzung, der automatischen gemeinsamen Elternschaft sowie bei der Elternschaftsanerkennung; ab dem nächsten Jahr auch volle Adoptionsrechte.

Aus diesem Grund ist es auch nicht nachvollziehbar so Pinterits und Nik Nafs, dass die Eltern der Kinder in diesen Familien nach wie vor nicht heiraten dürfen.

In ganz West- und Nordeuropa, in Nordamerika und dem Großteil von Südamerika sowie auch in anderen Ländern besteht dieses Heiratsverbot nicht.

Alle Menschen, so wie in der Menschenrechtskonvention auch vorgesehen, sollten die gleichen Rechte besitzen: dazu gehört auch das Recht eine Ehe schließen zu können, dies forderte auch vor kurzem der UN-Menschenrechtsrat von Österreich.

Kinder- & Jugendanwaltschaft Wien
Frau DSAin Monika PINTERITS, Herr Mag. Ercan NIK NAFS
(+43-1) 70 77 000
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http://www.kija.at