JusAmandi Header
RKL Logo

Wir sind diejenigen, die

homo- und bisexuelle Männerdie Stiefkindadoption erkämpft habendie gemeinsame Adoption vondie künstliche Befruchtung fürdie Ehe für Alle erkämpft habenden Scheidungs- und Operationszwangdas „Dritte Geschlecht“ erkämpft haben

aus dem Kriminal geholt habenvon Kindern erkämpft habenfür lesbische Paare erkämpft haben für Transpersonen beseitigt haben

Unterstütze Dich und Deine Rechte, oder werde Mitglied!

EP: Rosa Winkel des Namensrechts wird Fall für Straßburg

EP: Rosa Winkel des Namensrechts wird Fall für Straßburg

Der Verwaltungsgerichtshof hat soeben beschlossen, die Kennzeichnung homosexueller Paare durch eine eigene, besondere Namenskategorie nicht (!) zu beenden. Das Rechtskomitee LAMBDA (RKL), Österreichs LGBT-Bürgerrechtsorganisation zeigt sich enttäuscht und hofft nun auf den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.

Seit 1. Jänner 2010 können gleichgeschlechtliche Paare ihre Partnerschaft auch in Österreich eintragen lassen. Die Bundesregierung hat dieses erfreuliche Ereignis für homosexuelle Paare mit einer besonderen Bosheit versehen. Wer eine eingetragene Partnerschaft eingeht, soll seinen Familiennamen verlieren und stattdessen fortan einen „Nachnamen“ tragen. Die Namenskategorie „Nachname“ wurde neu und nur für eingetragene, also gleichgeschlechtliche, Paare geschaffen, um die EP von der Ehe abzugrenzen. Solche „Nachnamen“ kennzeichnen also ihre TrägerInnen als homosexuell.

„Nachnamen“ als eigene Namenskategorie nur für eingetragene PartnerInnen, gegenüber der Kategorie „Familienname“ für alle anderen Menschen stellt den „Rosa Winkel“ des Namensrechts dar. Die letzte in Österreich erfolgte Kennzeichnung einer Bevölkerungsgruppe durch Namen erfolgte durch die "Zweite Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Änderung von Familiennamen und Vornamen" aus dem Jahr 1939. Angeordnet wurde damals bekanntlich die Kennzeichnung von Juden durch die Pflichtvornamen Israel bzw. Sara …

Verfassungsgerichtshof uninteressiert

Christina Bauer, ist in Deutschland eine eingetragene Partnerschaft mit ihrer Partnerin Daniela Bauer eingegangen. Daniela Bauer hat als deutsche Staatsbürgerin zweifellos nach wie vor einen Familiennamen, weil sich ihr Name nach deutschem Recht bestimmt. Christina Bauer ist österreichische Staatsbürgerin und begehrt die Feststellung, dass, wie für ihre Partnerin auch, „Bauer“ nach wie vor ihr Familienname ist, und nicht zur staatlichen Homo-Kennzeichnung „Nachname“ wurde.

Für den Verfassungsgerichtshof war der namensrechtliche Rosa Winkel für eingetragene Paare kein Grund, eine Menschenrechtsverletzung zu erkennen. Er lehnte die Behandlung der Beschwerde ab (VfGH 23.06.2010, B 582/10).

Der Verwaltungsgerichtshof wiederum hat den Antrag Frau Bauers auf Feststellung, dass sie nach wie vor einen Familiennamen (und keinen Nachnamen) hat, für unzulässig erklärt. Sie könne die Frage, ob sie durch die EP-Schließung ihren Familiennamen verloren hat, nämlich dadurch klären, dass sie eine österreichische Partnerschaftsurkunde beantragt, in der ihr Name als Familienname (und nicht als Nachname) angegeben ist (VwGH 29.11.2010, 2010/17/0080).

Frau Bauer tat wie ihr vom Verwaltungsgerichthof vorgegeben und beantragte beim dafür zuständigen Magistrat der Stadt Wien eine solche Partnerschaftsurkunde. Dieser lehnte den Antrag jedoch ab, weil Frau bereits eine deutsche Partnerschaftsurkunde hat. Der Wiener Landeshauptmann hat diese Ablehnung bestätigt, bekräftigt, dass Frau Bauer durch die EP ihren Familiennamen verloren hat und energisch bestritten, dass damit ihre Menschenrechte verletzt werden.


Verwaltungsgerichtshof spielt Mühle auf Mühle zu

Frau Bauer wandte sich neuerlich an die Höchstgerichte. Der Verfassungsgerichtshof hat die Behandlung der Sache auch diesmal wieder abgelehnt (VfGH 26.11.2012, B 1253/11). Der Verwaltungsgerichtshof wiederum hat entschieden, dass Frau Bauer kein Recht auf eine österreichische Partnerschaftsurkunde habe (VwGH 23.09.2014, 2012/01/0005). Seine ganz gegenteilige Entscheidung aus 2010 (siehe oben) erklärte er für irrelevant. Er habe seine Meinung eben geändert …

„Das ist klare Rechtsverweigerung. Homosexuelle Paare werden nicht nur, weltweit einzigartig, mit einer eigenen Namenskategorie gekennzeichnet sondern die Gerichte verweigern ihnen auch noch jede Entscheidung darüber, ob diese Kennzeichnung rechtmäßig ist“, sagt der Präsident des RKL und Anwalt der Beschwerdeführerin Dr. Helmut Graupner, „Doch der Kampf ist nicht zu Ende. Die Sache geht nun an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte“