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EP: VP-Khol für vollständige Gleichstellung mit der Ehe

EP: VP-Khol für vollständige Gleichstellung mit der Ehe

Auch für Aufhebung der homophoben Verurteilungen ohne Antrag

ÖVP-Seniorenbundobmann, Andreas Khol, hat sich gegenüber dem RKL für die vollständige Gleichstellung der Eingetragenen Partnerschaft mit der Zivilehe ausgesprochen, einschließlich Familienname und Standesamt. Bezüglich der homophoben Sonderstrafgesetze möchte Khol keine bloße Amnestie sondern eine Aufhebung der Verurteilungen ohne Antrag und steht einer Ehrenerklärung der Republik offen gegenüber. Einen Diskriminierungsschutz außerhalb des Arbeitsplatzes befürwortet er, wenn die Formulierung passt. Für Diskriminierung auf Grund sexueller Orientierung habe er jedenfalls absolut nichts übrig. Die Aufhebung des Eheverbots lehnt er ab, nicht aber die parteiinterne Diskussion darüber.

Der ehemalige Nationalratspräsident und ÖVP-Klubobmann Univ-Prof. Dr. Andreas Khol hat gestern eine Delegation des Rechtskomitees LAMBDA (RKL), Österreichs LGBT-Bürgerrechtsorganisation, empfangen und sich in dem angenehmen und konstruktiven Gespräch klar und deutlich für die vollständige Gleichstellung der Eingetragenen Partnerschaft mit der Zivilehe ausgesprochen. Die noch bestehenden 40 Unterschiede haben keine Rechtfertigung und sollen beseitigt werden, einschließlich der Aberkennung des Familiennamens bei EP-Schließung und der "reinen Bosheit" des Ausschlusses vom Standesamt.


"dauert mir auch schon zu lange"

Auf unseren Hinweis, dass uns dies bereits im Runden Tisch von drei ÖVP-MinisterInnen vor genau einem Jahr versprochen worden ist, meinte Khol, dass das auch ihm schon zu lange dauert. Über die Aufhebung des Eheverbots brauche man mit ihm jedoch nicht reden. Da habe er seine feste persönliche ablehnende Haltung, deren Gründe er mit uns nicht diskutieren möchte. Er unterstütze jedoch den Wunsch von Parteiobmann Reinhold Mitterlehner nach einer ergebnisoffenen parteiinternen Diskussion, inklusive der Option der Eheöffnung. Eine Diskussion müsse in der Partei immer möglich sein.


Nicht Amnestie sondern Aufhebung der Urteile

Bezüglich der Rehabilitierung der Opfer der früheren (bis 2002 bestandenen) homophoben Sonderstrafgesetze möchte Khol keine bloße Amnestie sondern eine Aufhebung der Verurteilungen, und zwar ohne Notwendigkeit einer Antragstellung jedes einzelnen Betroffenen. Er will "eine generelle Lösung mit geringstmöglichem Aufwand", so Khol gegenüber dem RKL. Dessen Wunsch nach einer Ehrenerklärung der Republik, wie bereits 2000 vom deutschen Bundestag einstimmig (!) beschlossen, stehe er auch offen gegenüber.

Das "Levelling-Up", also die Einführung eines gesetzlichen Schutzes gegen Diskriminierung auf Grund sexueller Orientierung auch außerhalb des Arbeitsplatzes (wie er auf Landesebene in 8 von 9 Bundesländern bereits besteht) auch im Bund, sei ein schwieriges Thema. Er habe nichts dagegen, wenn die Privatautonomie nicht unverhältnismäßig eingeschränkt werde. Da komme es auf die konkrete Formulierung an. Für Diskriminierung auf Grund sexueller Orientierung habe er jedenfalls absolut nichts übrig.