Folter von Zeugen geht Angeklagte nichts an
Rechtskomitee LAMBDA: ein Fall für den Menschenrechtsgerichtshof
Der Oberste Gerichtshof ist der Ansicht, dass sich ein Beschuldigter in einem Strafverfahren nicht (immer) beschweren darf, wenn die Polizei Zeugen rechtswidrig unter Druck setzt, um belastende Aussagen gegen ihn zu erlangen. Das Rechtskomitee LAMBDA (RKL), Österreichs Bürgerrechtsorganisation für homo- und bisexuelle sowie transidente Frauen und Männer, sieht einen klaren Fall für den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.