Freispruch für Mann, der Burschen liebte
Freispruch für einen 58-Jährigen, der mit einem 15 Jahre alten Schüler eine sexuelle Affäre hatte. "Dieses Verfahren hätten wir uns sparen können", meinte der Wiener Richter Andreas Böhm am Ende des ersten Prozesses gegen einen Schwulen nach dem Paragrafen 207b. Der Mann hat angekündigt, Beschwerde an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) zu erheben. Trotz des Freispruchs erhält er keine Entschädigung. Nicht einmal seine Verteidigungskosten werden ihm ersetzt. Plattform gegen § 209: "Bereits die 13. Beschwerde gegen Österreich"