Freispruch im Wiener Oralsexfall rechtskräftig
Rechtskomitee LAMBDA (RKL) ruft die Justizministerin auf, solche Anklagen künftig zu verhindern
Die Staatsanwaltschaft beruft nicht gegen den Freispruch jenes Hiv-positiven Mannes, der letzten Montag vor dem Strafrichter stehen musste, weil er die von der Republik und den staatlich finanzierten Aids-Hilfen propagierten Safer Sex Regeln eingehalten hat. Die Anklage lautete auf „Oralverkehr ohne Ejakulation“ (!), exakt das, was seit Jahrzehnten als Safer Sex propagiert wird. Das Rechtskomitee LAMBDA (RKL), Österreichs Bürgerrechtsorganisation für homo- und bisexuelle sowie transidente Frauen und Männer, ruft die Justizministerin auf, gerade im Interesse der Volksgesundheit dafür zu sorgen, dass solche Anklagen künftig nicht mehr erfolgen.