Gericht: Pensionskasse muss Hinterbliebenen-pension für eingetragene Paare zahlen
Rechtskomitee LAMBDA (RKL) zeigt sich hocherfreut über den Erfolg
Der Gerichtshof der Europäischen Union hat bereits zweimal ausgesprochen, dass überlebende eingetragene Paare ebensolche Pensionsansprüche haben wie Ehepaare. Die Valida Pension AG verweigert sie ihnen trotzdem. Das Arbeits- und Sozialgericht Wien hat das jetzt als diskriminierend festgestellt. Die Valida muss die Pensionen auch an eingetragene Paare zahlen. Das Rechtskomitee LAMBDA (RKL), Österreichs Bürgerrechtsorganisation für homo- und bisexuelle sowie transidente Frauen und Männer, das die Klage unterstützt hat, zeigt sich hocherfreut über das Urteil, bedauert jedoch gleichzeitig, dass homosexuelle Paare ihre Rechte ständig einklagen müssen.
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