Heterosexualität als Risiko für Sexualverbrechen?
Rechtskomitee LAMBDA: „Diskriminierende Einstellungen im Staatsapparat überwinden“
SexualstraftäterInnen sind gegenwärtig in aller Munde. Und wie man ihre staatliche Kontrolle intensivieren und Sanktionen verschärfen kann. Kaum beachtet wird in der öffentlichen Diskussion, dass nicht nur Gewalttäter als Sexualstraftäter gelten sondern beispielsweise auch Verurteilte nach § 207b Strafgesetzbuch, der Nachfolgebestimmung des anti-homosexuellen Sonderstrafgesetzes § 209 StGB. Wenig bekannt ist auch, welch diskriminierenden Einstellungen nach wie vor im Staatsapparat vorhanden sind. Aufsehen erregt derzeit ein kürzlich erstelltes Gutachten eines renommierten Gerichtspsychiaters.