Heterosexuelle Paare von der EP ausgeschlossen: EGMR leitet Verfahren ein
Rechtskomitee LAMBDA: ÖVP riskiert mit Eheblockade die Ehe light für Heterosexuelle
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat eine Beschwerde gegen den Ausschluss heterosexueller Paare von der eingetragenen Partnerschaft (EP) aufgegriffen und das Verfahren eingeleitet (Ratzenböck & Seydl v Austria). Über 99% aller Beschwerden schaffen diese Hürde nicht. Österreich muss nun bis 25. Juni rechtfertigen, warum die EP nur homosexuellen Paaren offensteht. 2013 hat der EGMR den Ausschluss homosexueller Paare von der eingetragenen Partnerschaft in Griechenland als unzulässig erklärt (Vallianatos v Greece, Große Kammer). Das Rechtskomitee LAMBDA (RKL), Österreichs LGBT-Bürgerrechtsorganisation, erinnert die ÖVP daran, dass sie mit einer Blockade der Aufhebung des Eheverbots die Ehe light für Heterosexuelle riskiert.
Helga Ratzenböck und Martin Seydl leben seit vielen Jahren in einer verschiedengeschlechtlichen nicht-ehelichen Lebensgemeinschaft und haben eine mittlerweile erwachsene gemeinsame Tochter. Die traditionelle Zivilehe haben die beiden nie als für sie passendes Partnerschaftsinstitut gesehen und deshalb nicht geheiratet.
Die EP entspricht ihren Vorstellungen eines modernen Rechtsinstituts für Paare besser. Sie hat gegenüber der Ehe beispielsweise kürzere Scheidungsfristen, geringere Unterhaltspflichten nach einer Scheidung und eine Pflicht zur umfassenden Vertrauensbeziehung anstatt der Pflicht zur Treue. Einen (weiteren) Kinderwunsch haben sie nicht mehr, weshalb die Benachteiligungen der EP gegenüber der Ehe, die vor allem im Zusammenhang mit Kindern bestehen, für sie nicht von Bedeutung sind. Darüber hinaus erachten sie die Beschränkung eines im 21. Jahrhundert neu eingeführten Instituts bloß auf Grund des Geschlechts der Partner an sich ganz grundsätzlich als diskriminierend.
Oberflächlichere Prüfung bei Heterosexuellen
Helga Ratzenböck und Martin Seydl haben daher beim Magistrat der Stadt Linz die Zulassung zur Schliessung der EP beantragt und gegen die Ablehnung beim Verfassungsgerichtshof Beschwerde geführt. Dieser hat mit Erkenntnis vom 22.09.2011 (B 1405/10) entschieden, dass ihr Ausschluss von der EP zulässig sei. Heterosexuelle seien keine historisch benachteiligte Gruppe. Ihr Ausschluss von der EP liege im Ermessenspielraum des Gesetzgebers.
Anders als bei der Benachteiligung von homosexuellen Paaren prüften die VerfassungsrichterInnen im Fall des heterosexuellen Paares nicht genau nach, ob ihre Benachteiligung (durch den Ausschluss von der EP) aus „besonders schwerwiegenden Gründen“ notwendig sei.
Mit Unterstützung des Rechtskomitees LAMBDA (RKL), Österreichs LGBT-Bürgerrechtsorganisation hat das Paar daraufhin den Weg zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte beschritten, der diese Beschwerde jetzt aufgegriffen und das Verfahren eingeleitet hat (Ratzenböck & Seydl v Austria). Über 99% aller Beschwerden an den EGMR schaffen diese Hürde nicht. Österreich muss nun bis 25. Juni 2015 rechtfertigen, warum die EP nur homosexuellen Paaren offensteht. Bereits 2013 hat der EGMR den Ausschluss homosexueller Paare von der eingetragenen Partnerschaft in Griechenland als unzulässig erklärt (Vallianatos v Greece, Große Kammer).
Will die ÖVP der Untergrabung der Ehe Vorschub leisten?
„Wir Homosexuelle wollen gleiche Rechten und Pflichten, wir wollen nicht benachteiligt werden“, stellt das RKL klar, „wir wollen aber auch keine bevorzugte Behandlung und keine Benachteiligung Heterosexueller“. „Diskriminierungsschutz darf keine Einbahnstrasse sein, Heterosexuelle müssen genauso konsequent geschützt werden wie Homosexuelle“.
„Die ÖVP sollte rasch, wie in Skandinavien, der Abschaffung der EP und Aufhebung des Eheverbots für homosexuelle Paare zustimmen“, sagt der Präsident des RKL und Rechtsanwalt der beiden Beschwerdeführer Dr. Helmut Graupner, „Es könnte für sie die letzte Chance sein, eine Ehe light für Heterosexuelle zu verhindern, die tatsächlich die Ehe untergräbt, weil sie eine Alternative für die vielen heterosexuellen Paare öffnet“. „Wir wissen, dass sehr viele in der ÖVP eine solche Ehe light viel vehementer ablehnen als die Zivilehe für alle“, schließt Graupner, „Deshalb lautete das Ergebnis des Arbeitskreises ‚Familie und Recht‘ im Perspektivengruppenprozess 2007 auf Öffnung der Ehe“.
Ratzenböck & Seydl v Austria (appl. 28475/12), http://tinyurl.com/n97k7c8
Vallianatos v Greece (Grand Chamber) (appl. 29381/09, 32684/09), http://tinyurl.com/q379noq
Rückfragehinweis: 0676/3094737; 01/8763061,