Hiv-Positiven gefeuert: Land Tirol muss lebenslang zahlen
Sensationelles Urteil
Zum ersten Mal in der Geschichte hat ein österreichisches Gericht einem Hiv-Positiven Schadenersatz für erlittene Diskriminierung zugesprochen. Das Land Tirol hatte einen Dienstnehmer innerhalb der Probezeit wegen seiner Hiv-Infektion und seiner Homosexualität gefeuert. Und muss dem Mann jetzt über EUR 35.000,-- sofort sowie lebenslang den Unterschied zwischen seinem Einkommen und jenem Verdienst zu bezahlen, den er bei einer üblichen Karriere beim Land Tirol erzielt hätte.
Der erfolgreiche Kläger ist hiv-positiv und wurde 2012 von der Staatsanwaltschaft Wien wegen der Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten (§ 178 StGB) und versuchter Körperverletzung (§ 84 StGB) angeklagt, weil er mit einem anderen Mann Oralverkehr ohne Samenerguß in den Mund hatte. Diese Anklage war absurd und menschenrechtswidrig und fußte auf der Anzeige seines ehemaligen Partners. Da Oralverkehr ohne Ejakulation exakt den staatlich propagierten Safer Sex Regeln entspricht, wurde der Mann freigesprochen. Die Richterin attestierte ihm ausdrücklich, sich völlig richtig verhalten zu haben. Dennoch erhielt der völlig unschuldig Angeklagte nur 6% seiner Verteidigungskosten ersetzt ...
Nur 6% der Kosten ersetzt
Und sein Expartner verfolgte ihn weiter. Unter anderem schrieb er an den Arbeitgeber seines früheren Partners, das Land Tirol, Briefe, in denen er wieder die unhaltbaren Anschuldigungen wiederholte und ihn als Hiv-positiv und homosexuell geoutet hat. Der Mann wurde zu seinem Vorgesetzten zitiert, wo Hiv und das Strafverfahren als auch die Homosexualität Thema waren. Der Vorgesetzte meinte, der Dienstnehmer hätte bei seiner Einstellung seine Homosexualität und die Hiv-Infektion bekanntgegeben müssen. Er sei als hiv-positiver Homosexueller erpressbar und es sei für ihn daher wohl besser, wenn er sich nach einer anderen Stelle umsieht. Wenige Tage später hat der Arbeitgeber, das Land Tirol, das Dienstverhältnis aufgelöst.
Gestalkt, zwangsgeoutet und gefeuert
Im darauf durchgeführten Schlichtungsgespräch vor der Gleichbehandlungsbeauftragten des Landes Tirol begründete das Land Tirol die Auflösung ausschließlich damit, dass der Dienstnehmer bei seiner Einstellung das Strafverfahren nicht angegeben hatte, obwohl er nach Strafverfahren nicht gefragt worden war, obwohl er (lange vor dem Einstellungsgespräch) wegen erwiesener Unschuld freigesprochen wurde und obwohl ihn die Anklage und das Strafverfahren auf Grund seines Hiv-Status massiv diskriminiert hatte. Die Äußerungen des Vorgesetzten bezüglich der sexuellen Orientierung wurden bestritten und eine Entschuldigung ebenso abgelehnt wie Schadenersatz. Ein Schreiben an den Landeshauptmann beantwortete dieser über eine Anwaltskanzlei, die mitteilte, dass keinerlei Vergleichsbereitschaft bestehe.
Der gefeuerte Dienstnehmer hat das Land Tirol geklagt. Trotz der dankenswerten teilweisen Unterstützung des Verfahrens durch den Grün-Alternativen Verein zur Unterstützung von BürgerInneniniativen war diese Klage gegen das mächtige und mit Steuergeldern prozessierende Land Tirol für den Mann ein enormes Kostenrisiko. Nach über zwei Jahren Prozessdauer hat er nun recht erhalten.
Das Landesgericht Innsbruck hat das Land Tirol wegen der schweren Mehrfachdiskriminierung verurteilt (LG Innsbruck 30.12.2015, 45 Cga 122/13d). Gem. dem Tiroler Landes-Gleichbehandlungsgesetz muss das Land dem Mann über EUR 35.000,-- (an Entschädigung für die Diskriminierung, Verdienstentgang und Anwaltskosten) sofort sowie überdies lebenslang den Unterschied zwischen seinem jeweils möglichen Einkommen (Pension) und jenem Verdienst (Pension) bezahlen, den (die) er bei einer üblichen Karriere beim Land Tirol erzielt hätte.
"Das Landesgericht Innsbruck hat mit seinem richtungweisenden und gerechten Urteil in vorbildlicher Weise Geschichte geschrieben", sagt der Anwalt des Klägers, RKL-Präsident Dr. Helmut Graupner, "Zum ersten Mal in der Geschichte hat ein österreichisches Gericht einem Hiv-Positiven Schadenersatz für erlittene Diskriminierung zugesprochen. Es war Zeit.".
Hintergrund:
http://www.rklambda.at/archiv/dokumente/news_2013/News_de_PA-XTRA295.pdf
http://www.rklambda.at/archiv/dokumente/news_2012/News_de_PA-121221-Freispruch.pdf