„Homoehe-light“ ersetzt nicht gleiche Rechte
Das Rechtskomitee LAMBDA lehnt das heute von Justizministerin Mag. Karin Gastinger präsentierte Modell für eine „Homoehe-light“ ab und erneuert seine Forderung nach Gleichberechtigung homosexueller Paare. Es ist zwar sehr positiv, wenn die Palette der familienrechtlichen Institute erweitert wird und damit Paare aus mehr Alternativen auswählen können. Die Schaffung einer Ehe zweiter Klasse ändert aber nichts an der Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Paare. Während Homosexuelle derzeit eine (formlose Lebensgemeinschaft) und Heterosexuelle zwei Wahlmöglichkeiten haben (formlose Lebensgemeinschaft – Ehe), werden ihnen nach dem jetzt angekündigten Modell des BZÖ zwei (formlose Lebensgemeinschaft – „Homoehe-light“), Heterosexuellen dann aber drei (formlose Lebensgemeinschaft – „Homoehe-light“ – Ehe) offen stehen. Die Wahlfreiheit steigt, die Ungleichheit aber bleibt.