Justiz- und Sozialministerin bestätigen: Homosexuelle NS-Opfer nur rehabilitiert, wenn sie selbst Angehörige der NS-Staatsmacht waren
Das Rechtskomitee LAMBDA (RKL) sieht dringenden Handlungsbedarf angesichts jüngster Anfragebeantwortungen der Justiz- und der Sozialministerin. Gastinger und Haubner bestätigen darin, dass die homosexuellen Opfer des Nationalsozialismus nach wie vor nicht rehabilitiert sind. Einzige Ausnahme: homosexuelle VertreterInnen der NS-Staatsmacht selbst!
News-Anfrage-JM-050929-Anerkennungsgesetz-PA.pdf
Anfragen an Justizministerin und Sozialministerin
Antworten der Justizministerin bzw. der Sozialministerin