Justiz verweigert lesbischer Arbeitnehmerin Schutz
Rechtskomitee LAMBDA: „Gerichte unterminieren den Diskriminierungsschutz
Eine lesbische Angestellte wehrt sich gegen Diskriminierung durch eine Kollegin und wendet sich an die Arbeiterkammer. Der Betriebsrat, darüber erbost, an den Aufsichtsrat. Dieser erteilt den Geschäftsführern Handlungsauftrag, die die Dame zur „einvernehmlichen“ Lösung drängen, ansonsten werde sie gekündigt. Sie fügt sich und geht. Der Oberste Gerichtshof sieht darin keine Benachteiligung. Das Vorgehen sei rechtmäßig …
News_de_PA-111208-Diskriminierung herunterladen