Kein Schutz für misshandelten Jugendlichen
Wie soeben bekannt wurde hat es der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte abgelehnt, die Beschwerde eines 16jährigen homosexuellen Jugendlichen zu behandeln, bei dem eine Schädelprellung festgestellt worden war, nachdem er sich bei einer Einvernahme durch Wiener Kriminalbeamte geweigert hatte, seine Sexualpartner bekannt zu geben. Auch der Umstand, daß in Österreich über die Beschwerde gegen die Bundespolizeidirektion Wien lediglich ein von dieser abhängiger Polizeibeamter entschieden hat, ist für die Straßburger Richter kein Problem.
News-PA-misshandlung-020805.pdf
Die Entscheidung des EGMR im Wortlaut
Die Beschwerde an den EGMR im Wortlaut (Auszug)