Kriminalstatistik 1999 - Anfrage an den Justizminister - Antwort
Die im Frühjahr 2001 erschienene Kriminalstatistik für das Jahr 1999 weist auf Grund § 209 StGB eine Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von (mehr als) einem bis zu drei Jahren Gefängnis sowie zwei Einweisungen in Anstalten für geistig abnorme Rechtsbrecher auf. NRAbg. und RKL-Kuratoriumsmitglied Mag. Terezija Stoisits hat am 22. Juni deshalb eine Anfrage an Justizminister Böhmdorfer gerichtet. Der Minister hat zur Beantwortung zwei Monate Zeit.
Bild: Mag. Terezija Stoisits
27. Juli 2001: Antwort (Böhmdorfer)
22. Juni 2001: Anfrage