Menschenrechtsgerichtshof spricht § 209-Opfern Rekordentschädigung zu
Wieder Schlag für die Bundesregierung. Plattform gegen § 209: „Jetzt muss es endlich auch die Bundesregierung verstanden haben“. Wie soeben bekannt wurde, hat hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) gestern in einem sensationellen Urteil (H.G. & G.B. gg. Österreich) Österreich neuerlich wegen der jahrelangen Homosexuellenverfolgung auf Grund des antihomosexuellen Sonderstrafgesetzes § 209 Strafgesetzbuch verurteilt und zwei Opfern des § 209 eine Rekordentschädigungssumme zugesprochen: EUR 106.532,27. Die beiden Beschwerdeführer wurden auf Grund des § 209 zu Freiheitsstrafen verurteilt. G.B. 2000 vom Landesgericht Wels zu drei Monaten bedingter Haft; H.G. 2001 vom Landesgericht Innsbruck zu 1 ½ Jahren unbedingter Haft, von der er ein Jahr auch verbüssen musste.
News-209-Rekordentschaedigung-PA-050603.pdf