Menschenrechtsgerichtshof verurteilt Österreich wegen Homosexuellenverfolgung
In zwei gestern bekannt gegebenen Urteilen hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte Österreich wegen der jahrelangen strafrechtlichen Verfolgung homo- und bisexueller Männer verurteilt. Das bis vor kurzem in § 209 Strafgesetzbuch festgelegte Mindestalter von 18 Jahren für schwule Beziehungen verletzt fundamentale Menschenrechte, erkannten die Straßburger Richter einstimmig. Der Menschenrechtsgerichtshof hat damit den Beschwerden zweier nach dem antihomosexuellen Sonderstrafgesetz § 209 StGB zu Bewährungsstrafen verurteilter Männer und der Beschwerde eines 17jährigen Jugendlichen stattgegeben, der sein Recht auf sexuelle Selbstbestimmung geltend gemacht hat.