Menschenrechtsgerichtshof wimmelt neuerlich Beschwerden ab
Plattform gegen § 209: "Gefährliches Schutzdefizit". Wie soeben bekannt wurde, hat der zuständige Dreirichterausschuss des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte neuerlich die Behandlung von Beschwerden von Homosexuellen abgelehnt, die sich über eine Verletzung seiner Grundrechte durch die Republik Österreich beschwert hat.
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