Menschenrechtsgerichtshof wimmelt wieder Beschwerde ab
Plattform gegen § 209: "Entscheidung in Verletzung der eigenen Judikatur". Wie soeben bekannt wurde, hat der zuständige Dreirichterausschuss des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte neuerlich die Behandlung einer Beschwerde eines Homosexuellen abgelehnt, der sich über eine Verletzung seiner Grundrechte durch die Republik Österreich beschwert hat. Hoffnung auf Gerechtigkeit bitter enttäuscht, Opfer bleibt auf Kosten sitzen.