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Mitterlehner zu Rehabilitierungsdiskussion: „Betroffene zu Beteiligten machen“

Mitterlehner zu Rehabilitierungsdiskussion: „Betroffene zu Beteiligten machen“

Vizekanzler bedankt sich auch für Engagement in der Sache und Kampf gegen Diskriminierung

Fast 1 ½ Jahre sind seit dem Urteil des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs (E.B. ua v Austria 2013) vergangen und es ist immer noch nicht umgesetzt. Justizminister Brandstetter (ÖVP) will keine generelle Amnestie sondern die Streichung der Verurteilungen aus dem Strafregister nur auf Antrag, und lehnt ein Bedauern der Republik über die Verfolgung ebenso ab wie die Aufhebung der Unrechtsurteile und die Entschädigung der Opfer. Ein entsprechendes Schreiben des RKL vom November 2014 hat er bis heute unbeantwortet gelassen.


Vizekanzler und ÖVP-Parteiobmann Dr. Reinhold Mitterlehner hat in einem Schreiben an das Rechtskomitee LAMBDA (RKL) nun betont, dass es mit der Aufhebung der homophoben Sonderstrafgesetze alleine nicht getan ist. Es sei ihm wichtig, dass in der aktuellen Diskussion um die Rehabilitierung der Opfer „Betroffene zu Beteiligten gemacht werden und im Rahmen des Begutachtungsverfahrens auch ein fachlicher Austausch zwischen Interessensvertretungen und den Expertinnen und Experten im Bundesministerium für Justiz erfolgt“. Ausdrücklich hat er sich bei uns für unser Engagement in der Sache und unseren Kampf gegen Diskriminierung bedankt. Wir freuen uns.

Das Schreiben Mitterlehners im Wortlaut