Mündliche Verhandlung im Stiefkindadoptionsfall
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat am 1. Dezember 2011 im Fall X u.a. gegen Österreich eine mündliche Verhandlung abgehalten. Dieser Fall betrifft die Beschwerde von zwei Frauen, die miteinander in einer stabilen homosexuellen Beziehung leben, gegen die Verweigerung der Adoption des leiblichen Kindes der einen Partnerin durch die andere (Stiefkindadoption). Nach der österreichischen Rechtslage ist eine Stiefkindadoption in gleichgeschlechtlichen Partnerschaften - anders als in (auch unverheirateten) verschiedengeschlechtlichen - nur mit der Konsequenz möglich, dass die Partnerin (der Partner) ihre (seine) elterlichen Rechte verliert. Die Beschwerdeführer (die beiden Frauen und der Sohn) werden von RKL-Präsident Dr. Helmut Graupner vertreten.
Die Presseaussendung des Gerichtshofs und das Video der mündlichen Verhandlung stehen auf der Webseite des Gerichtshofs zur Verfügung (www.echr.coe.int).
Direkte Links:
Presseaussendung (http://cmiskp.echr.coe.int)
Videoaufnahme (www.echr.coe.int).