Neuer Höhepunkt der Verfolgung nach § 209 StGB
Erschreckend! Jeder zweite Ersttäter muß sofort ins Gefängnis. Aus der vor kurzem veröffentlichten Verurteiltenstatistik 2000 geht hervor, daß - trotz des historischen Tiefstands der Verurteilungen an sich (10) - in diesem Jahr jeder zweite (!!) (in jeder Hinsicht) unbescholtene Ersttäter nach § 209 StGB zu einer nicht zur Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafe verurteilt worden ist. Das ist der höchste jemals erreichte Wert.
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