Nicht einmal Österreichs erster Gewissensgefangener wurde begnadigt
Plattform gegen § 209: „Bundespräsident Fischer hat völlig recht“. Gastinger hat sich gestern gegen das Ersuchen des Herrn Bundespräsidenten auf Begnadigung der Opfer der anti-homosexuellen Strafverfolgung gestemmt und in ihren Rechtfertigungsversuchen den Eindruck erweckt, dass es sich bei den Verurteilten um Verbrecher handelt, die zugleich mit dem anti-homosexuellen Sonderstrafgesetz auch wegen anderer Verbrechen verurteilt worden seien. Die Plattform gegen § 209 stellt in aller Deutlichkeit klar: Das ist unrichtig.