Niederösterreich: Kein Pflegekind für lesbisches Paar
Rechtskomitee LAMBDA hofft auf den Verfassungsgerichtshof
Was in Wien und in der Steiermark möglich ist, wird in Niederösterreich verboten. Ein lesbisches Paar wird von vornherein von jeder Pflegeelternschaft ausgeschlossen. Die beiden Frauen beschreiten nun, mit Unterstützung des Rechtskomitees LAMBDA (RKL) den Weg zum Verfassungsgerichtshof.
Miriam Bock und Barbara Huber sind seit Jahren ein Paar und würden gerne ein Pflegekind betreuen, wie dies (auch unverheirateten) Paaren gesetzlich möglich ist. Die Adoption von Kindern ist ihnen als Paar ja verboten. Sie haben daher im September 2010 bei der Bezirkshauptmannschaft St. Pölten die Aufnahme in die Vormerkliste für Pflegekinder beantragt.
Der Antrag wurde abgelehnt mit der Begründung, dass die beiden nicht gemeinsam biologische Eltern eine Kindes sein könnten. Eine elternähnliche Beziehung zu einem Pfelgekind sei daher ausgeschlossen.
Miriam Bock und Barbara Huber werden daher ausschließlich wegen ihrer Gleichgeschlechtlichkeit von der Pflegeelternschaft ausgeschlossen, wie gut oder wie schlecht auch immer sie ein Kind betreuen könnten. Ihre Eignung wird gar nicht geprüft, weil sie als homosexuelles Paar von vornherein ausgesiebt werden. Dabei ist kaum jemand so gut geeignet wie die beiden Frauen. Die eine ist diplomierte Sozialpädagogin in der Kinder- und Jugendarbeit; die andere arbeitet seit 15 Jahren als diplomierte Gesundheits- und Kinderkrankenschwester. Beide Frauen betreuen Kinder in Einrichtungen des Landes Niederösterreich.
Dennoch hat die Niederösterreichische Landesregierung ihre Berufung zurückgewiesen. Begründung: die beiden Frauen hätten kein Recht gegen die Verweigerung der Aufnahme in die Vormerkliste zu berufen.
„Die Aufnahme in die Vormerkliste ist aber Voraussetzung für die Zuteilung eines Pflegekindes“, sagt der Präsident des RKL und Rechtsanwalt der beiden Frauen Dr. Helmut Graupner, „Wir haben Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof erhoben und hoffen auf dessen Entscheidung“.