Oberlandesgericht Wien: § 209 war moralisch richtig
RKL: „Nicht die Moral unserer Verfassungsordnung“
Wie soeben bekannt geworden ist, hat das Oberlandesgericht Wien in einer Entscheidung vom Juni dieses Jahres (OLG Wien 13.06.2006, 20 Bs 155/06z) das berüchtigte antihomosexuelle Sonderstrafgesetz § 209 Strafgesetzbuch (StGB) als moralisch einsehbar bezeichnet. Das Rechtskomitee LAMBDA (RKL) zeigt sich entsetzt und kündigt Beschwerde beim Menschenrechtsgerichtshof an.