Oberster Gerichtshof hebt erstmals §-209 Urteile auf
Plattform gegen § 209 fordert Rehabilitierung und Entschädigung aller Opfer. Wie soeben bekannt wurde, hat der Oberste Gerichtshof letzten Dienstag eine historische Entscheidung gefällt. Er hat erstmals sämtliche Urteile gegen einen homosexuellen Mann aufgehoben, der nach dem antihomosexuellen Sonderstrafgesetz, § 209 StGB, verurteilt worden ist.