Oberster Gerichtshof - Keine gemeinsame Obsorge für Frauenpaar
Anerkennung der gleichgeschlechtlichen Lebensgefährtin als Stiefmutter bleibt jedoch. In einer soeben bekannt gewordenen Entscheidung hat der Oberste Gerichtshof ausgesprochen, dass eine gemeinsame Obsorge der Mutter eines Kindes und ihrer Lebensgefährtin nicht möglich sei. Der Anerkennung der gleichgeschlechtlichen Lebensgefährtin als Stief- und Pflegemutter des mit ihnen lebenden Kindes ist das Höchstgericht allerdings ausdrücklich nicht entgegengetreten.