Österreich ist (bald) frei! - Verfassungsgerichtshof hebt §209 auf
Plattform gegen § 209 fordert die sofortige Freilassung aller Gewissensgefangenen und die Entschädigung aller Opfer des Schandparagraphen. Die heute bekannt gewordene Aufhebung des anti-homosexuellen Sonderstrafgesetzes § 209 StGB durch den Verfassungsgerichtshof ist für die Plattform gegen § 209 Grund zur Freude, aber nicht zum Jubel. Von einem wirklichen Anschluß an Europa kann auch jetzt noch keine Rede sein. Dazu müssten Schutzbestimmungen gegen Diskriminierungen erlassen sowie gleichgeschlechtliche Partnerschaften und Familien rechtlich anerkannt werden.