Österreich-Konvent: Fiedler-Entwurf diskriminiert Homosexuelle
RKL kritisiert den heute vorgelegten Verfassungsentwurf des Vorsitzenden des Österreich-Konvents. Dr. Franz Fiedler schlägt darin zwar ein grundsätzliches Verbot von Diskriminierung auf Grund sexueller Orientierung vor, diskriminiert dann aber an anderer Stelle des Entwurf selbst wieder homo- und bisexuelle Frauen und Männer. Art. 34 Absatz 2 des Fiedler-Entwurfs verbietet ausdrücklich Diskriminierung auf Grund sexueller Orientierung. Dies steht im Einklang mit der europäischen Rechtsentwicklung und ist nachdrücklich zu begrüßen. Im Gegensatz dazu beschränkt jedoch Art. 59 des Entwurfs das Recht, eine Ehe einzugehen, ausdrücklich auf „Mann und Frau“ (Abs. 1). Verschärft wird diese Benachteiligung gleichgeschlechtlicher Paare dabei noch dadurch, dass solche verschiedengeschlechtlichen Ehen auch noch unter den besonderen Schutz des Staates gestellt werden (Abs. 2). Damit wird gleichsam das in Österreich immer noch bestehende Eheverbot für gleichgeschlechtliche Paare in die Verfassung gehoben.
Bild: Vorsitzender des Österreich-Konvents, Dr. Franz Fiedler