Rechtsanwaltskammertag will Ungleichheitsgesetz
Der ÖRAK schlägt ein Partnerschaftsmodell vor, dass die Ungleichbehandlung hetero- und homosexueller Paare fortschreibt.
Gleichgeschlechtlichen Paaren soll nicht nur weiterhin die Ehe verboten sein und sie auf das Reservat/Ghetto eines Sonderinstitutes verwiesen werden sondern es sollen für homosexuelle Paare nicht einmal inhaltlich die gleichen Regelungen gelten wie für verschiedengeschlechtliche Ehepaare.
News-de-ungleichheitsgesetz_PA-070809.pdf
Insb. sollen die folgenden Abweichungen Platz greifen:
- keine Lebenspartnerschaft (LP) unter 18 (Ehe ist ab 16 möglich)
- keine LP zwischen Stiefgeschwistern
- jederzeitige grundlose einseitige Auflösung (weder Scheidungsgründe noch Mindesttrennungszeit)
- kein nachehelicher Unterhalt
- keine (Stief- oder Fremdkind)Adoption