RKL-Präsident Graupner wieder vor dem Bundestag
RKL-Präsident Dr. Helmut Graupner war zum dritten Mal als Sachverständiger vor den deutschen Bundestag geladen. In der öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses ging es diesmal am 21. April 2010 um die Erweiterung des Grundgesetzes um die Schutzkategorie "sexuelle Identität".
4 der 9 gehörten ExpertInnen unterstützten die vorgeschlagene Verfassungsänderung. Sie verwiesen insbesondere darauf, dass homo- und bisexuelle Frauen und Männer die letzte verbliebene Hauptzielgruppe der NS-Gewaltherrschaft ist, die vom Grundgesetz nicht ausdrücklich geschützt wird. Ganz im Gegensatz zur Grundrechte-Charta der Europäischen Union und zu den Verfassungen zahlreicher anderer Staaten in Europa und ausserhalb Europas.
RKL-Präsident Dr. Helmut Graupner war zum dritten Mal als Sachverständiger vor den deutschen Bundestag geladen. In der öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses ging es diesmal am 21. April 2010 um die Erweiterung des Grundgesetzes um die Schutzkategorie "sexuelle Identität".
4 der 9 gehörten ExpertInnen unterstützten die vorgeschlagene Verfassungsänderung. Sie verwiesen insbesondere darauf, dass homo- und bisexuelle Frauen und Männer die letzte verbliebene Hauptzielgruppe der NS-Gewaltherrschaft ist, die vom Grundgesetz nicht ausdrücklich geschützt wird. Ganz im Gegensatz zur Grundrechte-Charta der Europäischen Union und zu den Verfassungen zahlreicher anderer Staaten in Europa und ausserhalb Europas.
Die anderen 5 Sachverständigen sprachen sich gegen die Erweiterung des Grundgesetzes aus und äusserten die Befürchtung, sie könnte zur Aufhebung des Ehe- und Adoptionsverbotes für gleichgeschlechtliche Paare führen sowie zur Legalisierung von pädophilen Kontakten mit Kindern und der Polygamie. Auch eine Gefährdung der Integration von Muslimen wurde ins Treffen geführt. Bei Einbürgerung, so die Argumentation, müssten sich Ausländer zum Grundgesetz bekennen, und das würde gläubigen Muslimen viel schwerer fallen, wenn dieses Grundgesetz auch Homosexuelle vor Diskriminierung schützt.
Alle drei weiblichen Sachverständigen sprachen für die Verfassungsergänzung aus. Von den sechs männlichen Sachverständigen tat dies nur einer.
Dr. Graupner war der einzige von ausserhalb Deutschlands geladene Sachverständige.
Die schriftlichen Stellungnahmen der Sachverständigen und demnächst das Protokoll der Anhörung finden sich auf www.bundestag.de.