Rot-grünes Wien: Schwule Prostitution wird umfassend strafbar
Bereits bisher war die schwule Prostitution in Wien weitgehend illegal. Strafbar waren aber nur die Stricher. Die rot-grüne Koalition macht sie künftig nicht nur faktisch fast ganz illegal sondern bestraft künftig auch die Freier.
Prostitution ist in Wien nur als Strassenprostitution und in Räumen erlaubt, die einen unmittelbaren und gesonderten Zugang von der Strasse haben. Aber auch dann darf die Prostitution in Bahnhöfen, Stationsgebäuden und Haltestellenbereichen öffentlicher Verkehrsmittel sowie im Umkreis von 150 Metern von Gebäuden und Gebäudeteilen, die religiösen Zwecken gewidmet sind, von Kindertagesheimen, Schulen und Schülerheimen, von Jugendheimen und Jugendzentren, von Kinder- und Jugendspielplätzen, von Krankenhäusern und Pflegeheimen sowie von Friedhöfen weder angebahnt noch ausgeübt werden.
Die allermeisten der gängigen Örtlichkeiten schwuler Prostitution in Wien fallen wohl unter zumindest eines dieser Verbote. Schwule Prostitution ist in Wien daher (mit Ausnahme von ausserhalb der Verbotszonen angebahnten Hausbesuchen) weitgehend illegal. Strichern drohen Strafen von bis zu EUR 2.000,-- (wenn sie die nicht haben: bis zu 12 Tagen Arrest) (pro Übertretung).
Verbot nun auch in Parks
Die rot-grüne Stadtregierung hat nun ein neues Prostitutionsgesetz angekündigt, mit dem die Verbote ausgeweitet werden. Prostitution wird künftig nur mehr in bewilligten Bordellen erlaubt sein. Ausserhalb von Bordellen wird sie in Wohngebieten total verboten, das sind Flächen, die mehrheitlich mit Wohngebäuden bebaut sind (also der allergrößte Teil der Stadt). Keine Prostitution (inklusive der Anbahnung derselben) darf es außerdem im Kleingartengebiet, auf Friedhöfen, in Parks im Wohngebiet, in Bahnhöfen sowie Stationsgebäuden und Haltestellenbereichen öffentlicher Verkehrsmittel geben.
Noch mehr als bisher werden damit wohl die meisten gängigen Plätze schwuler Prostitution in Wien verboten, sofern sich die schwule Prostitution nicht (was nicht sehr wahrscheinlich erscheint) in die Gewerbegebiete am Stadtrand bzw. in bewilligte Bordelle verlagert, zumal sich letztere (ebensowenig wie ein schwuler Strassenstrich) in Wien schon bisher nicht etablieren konnten und künftig strengen Auflagen unterliegen werden.
„Kontakt aufnehmen beziehungsweise ein Geschäft anbahnen“?
Anders als bisher werden aber nicht nur die Stricher bestraft sondern auch alle, die außerhalb der erlaubten Bereiche mit Prostituierten „Kontakt aufnehmen beziehungsweise ein Geschäft anbahnen“ (sic). Damit wird künftig nicht nur ein Freier bestraft, der ein Geschäft mit einem Stricher an den verbotenen Orten anbahnt sondern jeder, der dort einen Stricher zu anderen Zwecken kontaktiert, was das auch immer heissen mag. Die Kontaktaufnahme mit dem Stricher muss übrigens nicht vorsätzlich sein. Es genügt Fahrlässigkeit.
Straffrei bleiben (für Freier und Stricher) auch künftig Hausbesuche. Aber nur dann, wenn die Anbahnung (also das Kennenlernen) nicht an einem der oben angeführten verbotenen Orte stattfindet. Wird der Hausbesuch also etwa im Rathauspark oder in einem der Schwulenlokale vereinbart, so drohen künftig beiden Geschäftspartnern saftige Strafen.
In welcher anderen Branche werden Kunden dafür (mit)bestraft, dass der Gewerbetreibende gewerberechtliche Vorschriften (wie bspw. örtliche Beschränkungen der Anpreisung oder der Erbringung der Dienstleistung) nicht einhält?
Dieser Beitrag von Helmut Graupner erschien in XTRA! 6/2011.